Polizei ermittlet gegen acht Personen wegen Scheinehen
Winterthur/Kloten/ZH. Die Polizei ermittelt gegen acht Frauen und Männer wegen Verdachts von Scheinehen beziehungsweise Eingehen von Fremdenrechtsehen zum Zwecke der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen.
Die Kantonspolizei Zürich hat gegen acht Frauen und Männer wegen Verdachts von Scheinehen beziehungsweise Eingehen von Fremdenrechtsehen zum Zwecke der Erlangung von Aufenthaltsbewilligungen (Täuschung der Behörden) ermittelt. Es handelt sich dabei um eines der ersten Strafverfahren im Kanton Zürich seit Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (AuG) per 1. Januar 2008.
Auslöser der polizeilichen Ermittlungen war die Kontrolle einer Wohnung in Zürich durch Fahnder der Kantonspolizei Zürich im August 2008. Angetroffen wurden dabei eine 39-jährige Türkin sowie ein 41-jähriger Landsmann. Weil deren Visa für die Schweiz bereits vor Monaten abgelaufen war und sie sich somit illegal in der Schweiz aufhielten, wurden beide verhaftet. Im Zuge der ersten Abklärungen stellte sich heraus, dass es sich bei den Festgenommenen um ein geschiedenes Ehepaar handelte, das zwischenzeitlich wieder mit je einem anderen Schweizer Partner verheiratet war. In der Folge wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verdachts von Scheinehen (Täuschung der Behörden) eröffnet.
In das Verfahren einbezogen wurden die beiden neuen Ehepartner der geschiedenen Leute, ein 45-jähriger Schweizer türkischer Abstammung sowie eine 42-jährige Schweizerin dominikanischer Herkunft. Auch ein 32-jähriger Türke wurde verhaftet. Er war als Dolmetscher und Rechtsvertreter in den Ehevorbereitungsverfahren der Zivilstandsämter beteiligt und auch Trauzeuge bei einer Eheschliessungen in Kloten.
Es bestand zudem der Verdacht, dass der 32-Jährige mit Niederlassungsbewilligung nach seiner eigenen Scheidung im Sommer 2006, gegen Ende desselben Jahres ebenso eine Fremdenrechtsehe (Scheinehe) mit einer türkischen Asylbewerberin einging. Die Ex-Frau des Dolmetschers ihrerseits, eine 30-jährige Türkin mit Niederlassungsbewilligung, dürfte im August 2007 eine Fremdenrechtsehe mit einem 24-jährigen türkischen Asylbewerber geschlossen haben. Beide Asylbewerber gelangten durch die Heirat in den Besitz von Aufenthaltsbewilligungen.
Das im August 2008 verhaftete geschiedene Ehepaar war Ende Dezember 2007, wenige Wochen nach seiner Scheidung in der Türkei in die Schweiz eingereist und hatte im März 2008 in Winterthur beziehungsweise im April 2008 in Kloten jeweils seine neuen Schweizer Partner geheiratet.



























