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Planungszone für Antennen erlassen

Arbon. Der Stadtrat hat sich intensiv mit dem Thema Mobilfunkantennen auseinander gesetzt und an seiner Sitzung vom 1. September 2008 eine Planungszone für Mobilfunkantennen erlassen.

Die Errichtung einer Planungszone dient der Sicherstellung von planerischen Massnahmen. Sie bedeutet, dass während drei Jahren im Gebiet der Planungszone Baugesuche für Mobilfunkantennen nur bewilligt werden dürfen, sofern sie nicht im Widerspruch zur vorgesehenen Zonenplanung stehen. Die Planungszone umfasst das gesamte Baugebiet der Stadt Arbon mit Ausnahme der Industrie- und Gewerbezonen. Vom Entscheid über den Erlass einer Planungszone sind bereits eingereichte Baugesuche nicht betroffen. Über diese muss der Stadtrat unabhängig von der Errichtung der Planungszone beschliessen.

Da im Jahr 2009 die Revision des Zonenplans und damit eine Neudefinition der Nutzung von Gemeindeflächen bevorsteht, will der Stadtrat mit diesem Entscheid die verschiedenen Optionen offenhalten. Bei der Zonenplanung gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, geeignete Standorte für Mobilfunkantennen zu bestimmen. Bei der Positivplanung werden Gebiete definiert, die sich als Standort für Mobilfunkantennen eignen. Bei der Negativplanung werden jene Gebiete definiert, in denen keine Mobilfunkantennen errichtet werden dürfen. Im Stadtparlament ist zudem eine Motion von Erica Willi-Castelberg hängig, die vom Stadtrat bis zum Oktober zu beantworten ist. Die Motionärin fordert die Schaffung von Zonen für Mobilfunkantennen.

Zonenplanänderungen liegen in der Kompetenz der Stimmbürgerschaft und müssen zur Abstimmung an der Urne vorgelegt werden. Um genügend Zeit für die notwendigen Schritte zu haben, ist die Errichtung einer Planungszone ein sinnvoller und wichtiger Schritt. Die Planauflage erfolgt vom 5. September 2008 bis zum 24. September 2008 im Stadthaus.

ThurgauThurgau / 02.09.2008 - 14:23:00