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Planungskommission will Bevölkerung einbeziehen

Bühler. Bevölkerung und Grundeigentümer sollen in die Ortsplanungsrevision von Bühler aktiv miteinbezogen werden.

Für die Kommission ist es wichtig, frühzeitig die Probleme der Gemeinde zu ermitteln. Aus diesem Grund wurde ein Fragenkatalog erarbeitet. Dieser wird in diesen Tagen interessierten Kreisen zugestellt oder kann bezogen werden. Im Vordergrund steht die Frage, welche Bauentwicklung für Bühler anzustreben ist.

Die im Fragenkatalog aufgeführten Themen und Fragen weisen auf Probleme und Anliegen hin. So wird zum Beispiel gefragt, wo mögliche Entwicklungsgebiete für das Wohnen gesehen werden, was am bestehenden Zonenplan geändert werden soll oder welche Gebiete für die Landwirtschaft zu erhalten sind. Die eingegangenen Stellungnahmen werden anschliessend geprüft und soweit möglich in die weitere Planung aufgenommen. In einer ersten Phase steht dann die Erarbeitung eines neuen Konzeptes der langfristigen, räumlichen Entwicklung im Vordergrund. Es ist vorgesehen, dieses Konzept im Herbst 2008 einer Vernehmlassung zu unterstellen. Danach wird die planungsrechtliche Umsetzung in Richtplan und Zonenplan erfolgen. Die fachliche Begleitung der Revisionsarbeiten erfolgt durch das Raumplanungsbüro ERR in Herisau.

Keine grundlegenden Änderungen
Die letzte Ortsplanungsrevision der Gemeinde Bühler wurde zwischen 1988 und 1993 erarbeitet und 1994 vom Regierungsrat genehmigt. Sie umfasst Zonen- und Gemeinderichtpläne, Baureglement und einen Bericht. Nach über 13-jähriger Anwendung der Planungsinstrumente hat der Gemeinderat beschlossen, die Ortsplanung den heutigen Begebenheiten anzupassen und deshalb die eigens geschaffene Kommission für diese Arbeiten beauftragt. Insbesondere die bereits durchgeführte Feststellung der Naturgefahren verlangt eine Revision der Ortsplanungsinstrumente. Die Gemeinde Bühler ist seit Frühjahr 2006 als erste Ausserrhoder Gemeinde im Besitz der Gefahrenkarte. Diese gilt es nun in der Zonenplanung umzusetzen. Zusätzlich sind die Auswirkungen des neuen Baugesetzes und der kantonalen Richtplanung auf die Ortsplanung zu klären und die notwendigen Anpassungen auszuarbeiten. Bei den Revisionsarbeiten geht es jedoch nicht um eine grundsätzliche Neuorientierung. Was sich bewährt hat, soll beibehalten werden. Zudem setzen übergeordnete Gesetze und Randbedingungen teilweise enge Schranken.


Gemeinde stellt Unterlagen zur Verfügung
Die bisherigen Ortsplanungsinstrumente können während der Bürozeiten beim Gemeindeschreiber Richard Fischbacher eingesehen werden. Der aktuelle Zonenplan, das Baureglement sowie der Fragenkatalog der Umfrage stehen auch auf der Homepage der Gemeinde (www.buehler.ar.ch) als Download zur Verfügung. Der Fragebogen liegt zudem im Eingangsbereich des Gemeindehauses zum Mitnehmen auf oder kann bei der Gemeindekanzlei bestellt werden. Ausgefüllte Fragebögen und Stellungnahmen können bis spätestens 8. Februar 2008 zuhanden der Ortsplanungskommission Bühler, Gemeindehaus, 9055 Bühler, eingereicht werden.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 10.01.2008 - 10:14:00