Pilotversuch mit beschleunigtem Verfahren der Strafverfolgung im Asylbereich wird fortgeführt
Schwyz/SZ. Im ersten Halbjahr 2012 stieg die Zahl von durch Asylsuchenden begangenen Straftaten insbesondere im inneren Kantonsteil markant an. Die Behörden des Kantons Schwyz starteten im August 2012 einen Pilotversuch um das Strafverfahren und das fremdenpolizeiliche Verfahren schneller und damit effizienter zu gestalten. Nach einer ersten Beurteilung der Erfahrungen durch alle involvierten Stellen wird die Pilotphase verlängert.
Die Kantonpolizei Schwyz, die Oberstaatsanwaltschaft, die Staatsanwaltschaft Innerschwyz, das Amt für Migration sowie das Amt für Justizvollzug haben die bisherigen Erfahrungen mit so genannten Express-Delikten beurteilt. Dabei handelt es sich um Diebstahl, Hausfriedensbruch, Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie Missachtung einer Aus- oder Eingrenzung, die von Asylsuchenden, abgewiesenen Asylsuchenden und Asylsuchenden mit Nichteintretens-Entscheid begangen wurden. Ziel ist es, das Verfahren, welches bisher einige Wochen in Anspruch nehmen konnte, in einem Tag zum Abschluss zu bringen. Das koordinierte Vorgehen der Strafverfolgungsbehörden mit einem umgehend ausgestellten Strafbefehl einerseits und Massnahmen des Amtes für Migration andererseits sollen dem Täter schneller und spürbarer klar machen, dass Delikte nicht toleriert werden und mit Konsequenzen verbunden sind.
Die Probephase hat einerseits aufgezeigt, dass das neue Verfahren für die Polizei und die Staatsanwaltschaft Innerschwyz schneller, jedoch sehr aufwändig ist. Andererseits sind knapp zwei Dutzend nach dem neuen Verfahren abgewickelte Fälle zu wenige, um ein abschliessendes Urteil über die Einführung für den gesamten Kanton machen zu können. Deshalb wurden einige Anpassungen vorgenommen und der auf das Zuständigkeitsgebiet der Staatsanwaltschaft Innerschwyz beschränkte Pilotbetrieb bis im Sommer 2013 verlängert. Anschliessend wird erneut eine Beurteilung der Erfahrungen stattfinden.



























