• Aargau
  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern
  • Freiburg
  • Genf
  • Glarus
  • Graubünden
  • Jura
  • Luzern
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • Solothurn
  • St.Gallen
  • Stadt Winterthur
  • Stadt Zürich
  • Tessin
  • Thurgau
  • Uri
  • Waadt
  • Wallis
  • Zug
  • Zürich

Phishing E-Mail – Anspruch auf Steuerrückerstattung

Betrüger verschicken E-Mails angeblich im Namen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und behaupten: «Wir haben festgestellt, dass Sie Anspruch auf eine Steuerrückerstattung haben».

Die Betrüger phishen Ihre persönlichen Angaben sowie Ihre Kreditkartendaten ab. Anschliessend versuchen die Betrüger den per SMS übermittelten Sicherheits-Code des Kreditkarteninstitutes zu ergattern (Umgehung der Zwei-Faktor-Authentifizierung).

Die Betrugsmasche

Die Betrüger versuchen die potentiellen Opfer mit einem angeblichen E-Mail der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aussicht auf eine Steuerrückerstattung zu locken.

Das Ziel der Betrüger ist es, über eine angebliche eGovernment-Seite des Bundes persönliche Angaben sowie Kreditkartendaten zu ergaunern.

Sollte die Phishingmasche der Betrüger erfolgreich sein, wird sofort eine Kreditkartenbelastung ausgelöst. Anschliessend versuchen die Betrüger das Opfer dazu zu animieren, den per SMS übermittelten Sicherheits-Code des Finanzinstitutes in ihre gefälschte Webseite einzugeben. Damit können sie die Zwei-Faktor-Authentifizierung aushebeln und die Buchung finalisieren.


Screenshot E-Mail


Screenshots Fake Website






Was muss ich tun

  • Ignorieren Sie das E-Mail
  • Folgen Sie niemals Links aus E-Mails, SMS, etc. oder von anderen Websites, da diese optisch verändert sein können. Greifen Sie nur über die offiziellen Websites auf die entsprechende Login-Funktion zu
  • Geben Sie nie sensible Daten von sich preis, wenn Sie vorgängig keine gründlichen Abklärungen getätigt haben

Ich habe meine Daten preisgegeben

  • Informieren Sie umgehend Ihr Kreditkarten-/Finanzinstitut und lassen Sie die involvierten Zugangsdaten und Kreditkarte sperren
  • Begeben Sie sich nach telefonischer Voranmeldung zu Ihrer örtlichen Stelle der Kantonspolizei und erstatten Sie Anzeige

Weiterführende Informationen

 

Quelle: cybercrimepolice.ch
Titelbild: Symbolbild © wk1003mike – shutterstock.com

AargauAargau / 09.12.2022 - 13:51:03