Pflichtwidriges Verhalten nach Parkschaden

Basel-Stadt/BS. Mittwoch, 03.05.2017, ca. 1750 Uhr, beschädigte ein Personenwagenlenker beim Einparken in der Fro­benstrasse 10 ein anderes parkiertes Fahrzeug.

Danach entfernte sich der Lenker, ohne sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, von der Unfallstelle. Es entstand einen Sachschaden von mehre­ren Hundert Franken.

Personen, welche Angaben zum Unfallhergang machen können, werden gebeten sich bei der Verkehrs­polizei, Tel. 061 699 12 12 oder über KapoVrk.VLZ@jsd.bs.ch zu melden.

Basel-Stadt / 10.05.2017 - 08:13:39
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