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Pflichtwidriges Verhalten nach einem Selbstunfall

Ein 48-jähriger alkoholisierter Automobilist geriet auf der Brünigstrasse in Sachseln nach links und kollidierte mit einer Verkehrsinsel. Ohne sich um die Schadenregelung zu kümmern, verliess der Fahrzeuglenker die Unfallstelle.

Sachseln/OW. Am Freitagabend, kurz nach 21:00 Uhr, fuhr ein 48-jähriger Automobilist von Sarnen Richtung Sachseln. Beim Fussgängerstreifen, Höhe Seehof, geriet der Fahrzeuglenker mit seinem PW nach links und kollidierte mit der vorgelagerten Verkehrsinsel. Ohne sich um die Schadenregelung zu kümmern, verliess der Fahrzeuglenker die Unfallstelle.
Die beigezogene Polizeipatrouille konnte auf Grund von Aussagen Dritter und den am Unfallort zurückgelassen Fahrzeugteile und Spuren den verantwortlichen Fahrzeuglenker ermitteln. Dabei bestätigte sich der Verdacht, dass der Fahrzeuglenker unter Alkoholeinfluss stand. Der Führerausweis wurde ihm zuhanden der zuständigen Administrativbehörde auf der Stelle abgenommen. Im Weiteren wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen werden.

Verletzt wurde bei diesem Selbstunfall zum Glück niemand. Durch die Kollision wurde die Signalisation, sowie die Bepflanzung auf der Verkehrsinsel stark beschädigt..

ObwaldenObwalden / 12.12.2009 - 12:59:24