«Pflegefinanzierung nicht gefährden»
Leserbrief. Gaby Weber, von der Spitex Vorderland, ist gegen den Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung».
Die Spitex Kantonalverbände der ganzen Schweiz haben die NEIN-Parole zum Verfassungsartikel «Für Qualität und Wirtschaftlichkeit in der Krankenversicherung» beschlossen. Wir schlies-en uns diesem Votum an. Die Vorlage hat einen schönen aber trügerischen Titel. Sie bringt den pflegebedürftigen Menschen vor allem eines: Unsicherheit und die Gefahr eines Leistungsabbaus. Deshalb ist die Vorlage entschieden abzulehnen.
Mit dem heute geltenden Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist garantiert, dass Pflegeleistungen über die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Die bisherige verpflichtende Bestimmung soll nun durch eine unverbindliche «Kann»-Klausel ersetzt werden. Das kann bedeuten, dass den Spitex-Klientinnen und Klienten die Pflege zu Hause nicht mehr aus der obligatorischen Grundversicherung bezahlt wird und teure Zusatzversicherungen abgeschlossen werden müssen. Qualität und Wirtschaftlichkeit sind bereits im aktuellen Gesetz verankert.
Setzen Sie die Finanzierung der Pflege zu Hause nicht aufs Spiel und stimmen Sie am 1. Juni NEIN zum Verfassungsartikel.



























