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Petition abgelehnt – Alternative geprüft

Teufen. Der Gemeinderat hat die Petition zur Beibehaltung der heutigen Linienführung der Bündtstrasse abgelehnt.

Die Gründe für die Ablehnung liegen bei rechtskräftigen Planungsinstrumenten wie dem Quartierplan Bündt und der Baubewilligung für die Fadenrainstrasse sowie die davon ausgehende Rechtssicherheit. Jede Änderung bedarf erneuter Auflagen mit Einsprachemöglichkeiten.

Der Gemeinderat hat die Petition zur Beibehaltung der heutigen Linienführung der Bündtstrasse abgelehnt und die Gründe dafür den Vertretern im Gespräch erläutert.

Die wichtigsten Argumente für die Ablehnung waren unter anderem:

– Die Nutzung der Fadenrainstrasse als Verbindungsstrasse von der Schützenberg- zur Bündtstrasse ist eine behördenverbindliche Auflage des Gemeinderichtplans und steht nicht zur Disposition.
– Der Einlenker Bündtstrasse/Fadenrainstrasse respektive deren Verkehrslenkung ist Bestandteil des rechtsgültigen Quartierplans Bündt.
– Das Bauprojekt der Fadenrainstrasse inklusiv Gestaltung des Einlenkers in die Bündtstrasse unterlag dem ordentlichen Baubewilligungsverfahren mit publizierter Auflage im Frühjahr 2002. Die Baubewilligung dafür ist seit 2004 rechtskräftig.
– Jede Änderung dieser rechtskräftigen Grundlagen würde eine Neuplanung und eine Neuauflage erfordern.
– Unverändert im öffentlichen Interesse liegt die Entlastung der Bahnübergänge Unterrain/Hauptstrasse, insbesondere des östlichen Übergangs.
– Für motorisierte Verkehrsteilnehmer bedeutet die neue Linienführung keinen wesentlichen Umweg; die Verkehrssicherheit hingegen wird erhöht. Für nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer ändert sich nichts, die Verbindung Bündtstrasse oben/unten bleibt bestehen.
– Der geplante Einlenker Bündtstrasse in die Fadenrainstrasse entspricht den derzeitigen Normen und wird wesentlich sicherer zu befahren sein als der derzeitige Alder-Rank.

Denkbar ist, die strategisch geplante Erschliessung des Gebietes Schlipf teilweise zeitlich vor zu ziehen und ein erstes, kleines Teilstück dieser Erschliessung in Angriff zu nehmen. Dies könnte zu einem Zusammenschluss der Fadenrainstrasse mit dem unteren Teil der Bündtstrasse führen. Zwingend damit verbunden werden müsste eine Schliessung der Einmündung Unterrain Ost in die Hauptstrasse für Autos (offen jedoch für Velos und Fussgänger).

Der Gemeinderat hat die Baukommission beauftragt, die Planung für ein neues Projekt «Teilerschliessung Schlipf» verbunden mit Massnahmen für den Unterrain in Angriff zu nehmen.

Neue Ortsbezeichnung im Schönenbüel
Auf Ersuchen der Bauherrschaft und neuen Grundeigentümer hat sich der Gemeinderat mit der «Zustell-Adresse» für die Einfamilienhäuser im Anschluss an die Liegenschaft Haslenstrasse 20 befasst. In Anlehnung an die Quartierbezeichnung trägt diese neue Erschliessung die Bezeichnung «unterer Schönenbüelweg».

Grüngutdeponie Bächli – Vereinbarung mit der Gemeinde Bühler
Mit der gegenseitigen Unterzeichnung einer Vereinbarung wird es den Einwohnern der Nachbargemeinde ermöglicht, die Grüngutdeponie im Bächli mitzubenützen. Äste, Stauden, Rasenschnitt, Laub und Gartenabraum können zu den gleichen Preisen wie für die Teufner abgegeben werden. Diese Regelung hat einstweilen für zwei Jahre Gültigkeit.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 24.01.2008 - 12:12:00