Personenfreizügigkeit: Zusammarbeit AI und AR
Appenzell/AI. Für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen ist der Arbeitsinspektor zuständig.
Seit dem Inkrafttreten der Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union wird mit verschiedenen flankierenden arbeitsmarktlichen Massnahmen verhindert, dass die Löhne in der Schweiz zu stark unter Druck geraten. Der Vollzug dieser Massnahmen zum freien Personenverkehr erfolgt im Kanton Appenzell I.Rh. durch den Arbeitsinspektor. Dieser ist neben dem Kanton Appenzell I.Rh. gleichzeitig auch für den Kanton Appenzell A.Rh. tätig, wie die Innerrhoder Standeskommission (Regierungsrat) mitteilt.
Das Eidg. Volkswirtschaftsdepartement hat mit den Kantonen Appenzell A.Rh. und Appenzell I.Rh. zur möglichst effizienten Umsetzung der flankierenden Massnahmen für die Periode vom 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2010 eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Standeskommission hat dem Abschluss dieser Vereinbarung zugestimmt und Landammann Daniel Fässler zur Unterzeichnung für den Kanton Appenzell I.Rh. ermächtigt.



























