Personalrecht wird angepasst
Heiden. Der Gemeinderat hat beschlossen, auf den 1. Januar 2009 das Personalrecht der Gemeinde der neuen Pensionskassen-Verordnung des Kantons anzupassen.
Am 1. Januar 2008 trat die neue Pensionskassen-Verordnung des Kantons Appenzell Ausserrhoden in Kraft. Der Kanton hat auf das gleiche Datum auch sein Personalrecht angepasst. Die neue Verordnung gilt seit anfangs Jahr auch für die Gemeinden, die der kantonalen Pensionskasse angeschlossen sind. Sie sind jedoch in der Wahl ihres Personalrechts frei.
Verbleib bei kantonaler Pensionskasse angezeigt
Im Rahmen des Projekts Gemeindefinanzen liess der Gemeinderat durch eine externe Beratung prüfen, ob im Zusammenhang mit der Änderung der Pensionskassenverordnung für das Gemeindepersonal, welches nicht der Lehrer-Besoldungsverordnung untersteht, ein Wechsel der Pensionskasse in Frage kommt. Die Beratung hat nach einem Vergleich von Leistungen und Prämien mit privaten Anbietern erge-ben, dass ein Wechsel nicht angezeigt ist. Aufgrund dessen ist das Personalrecht der Gemeinde an die Pensionskassenverordnung des Kantons anzupassen.
Der Gemeinderat hat daher beschlossen, das Personalrecht der Gemeinde für das Personal, welches nicht den kantonalen Vorschriften über die Lehrerbesoldung untersteht, auf den 1. Januar 2009 zu revidieren. Thema ist dabei im besonderen die Erhöhung des Pensionsalters von 63 auf 64 Jahre bei Frauen und auf 65 Jahre bei Männern. Bei dieser Gelegenheit soll das Personalrecht jedoch generell revidiert werden. Dabei wird unter anderem auch zu prüfen sein, ob starre Zulagensysteme oder der politisch immer wieder in Frage gestellte automatische Stufenanstieg durch ein flexibleres System ersetzt werden soll. Dabei kann sogar der Übergang zu einer OR-Regelung mit nur wenigen Zusatzbestimmungen nicht ausgeschlossen sein.
Erlasse bis Ende August 2008 erarbeiten
Der Gemeinderat hat für die Erarbeitung der Revision des Personalrechts eine Projektgruppe eingesetzt. Ihr gehören folgende Personen an: • Gemeindepräsident Norbert Näf, Projektleiter;
• Heinz Alder, Treuhänder, Mitglied der Kommission Finanzen und Verwaltung;
• Alexander Rohner, Direktor Klinik am Rosenberg, Mitglied der Kommission Fi-nanzen und Verwaltung;
• Claudia Gabathuler, Mitarbeiterin Administration Altersheim Quisisana (Vertre-tung des Personals der Altersheime);
• Claudius Platzer, Leiter Betreibungs- und Konkursamt (Vertretung des übrigen Personals der Gemeinde, das nicht den kantonalen Vorschriften über die Lehrer-besoldung untersteht (Gemeindeverwaltung, Bauamt, Schulleitung,Betreibungs-amt);
• mit beratender Stimme: Reinhard Trunz, Finanzverwalter (Protokollführung).
Die Vertretungen des Personals wurden von den entsprechenden Personalgruppen selbst bestimmt.
Die Projektgruppe wird beauftragt, bis zum 31. August die erforderlichen Erlasse für ein neues Personalrecht mit den allfällig erforderlichen Übergangsbestimmungen zu erarbeiten und zu Handen des Gemeinderates vorzuschlagen. Es sind auch die Konsequenzen für den Voranschlag 2009 aufzuzeigen. Die Projektgruppe ist berechtigt, bei Bedarf weitere kantonale oder ausserkantonale Fachleute beizuziehen. Für die Projektkosten wird ein Ausgabenbeschluss von 8’000 Franken gefasst, wobei 3’000 Franken davon für externe Beratung zur Verfügung stehen. Darin enthalten sind auch sämtliche Kosten wie Sitzungsgelder und Entschädigungen für externe Fachleute.
[t]1 Prozent Teuerungsausgleich[t] Was die Löhne des Gemeindepersonals für das Jahr 2008 betrifft, hat der Gemeinderat beschlossen, die Löhne per 1. Januar 2008 generell um 1 Prozent zu erhöhen, um sie dadurch der Teuerung anzupassen. Zudem wird Mitarbeitenden, die sich noch nicht auf der obersten Stufe ihrer Lohnklasse befinden, der ordentliche Stufen-anstieg gewährt.



























