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Personal und Geräte für Autobahnunterhalt

Der Kanton St.Gallen übernimmt vom Kanton Thurgau Personal und Geräte für den Nationalstrassenunterhalt.

Nachdem der Bund auf Anfang Jahr für den Bau und Unterhalt der Autobahnen zuständig ist, hat er mit einer Ostschweizer Trägerschaft eine Vereinbarung über den Betrieb dieser Strassen abgeschlossen.

Federführend in dieser Trägerschaft ist der Kanton St.Gallen. Ihm übergibt der Kanton Thurgau das Personal und die Geräte, die der Kanton bisher für seinen Nationalstrassenunterhalt eingesetzt hat.

Acht Personen, die bis jetzt im Kanton Thurgau für den Betrieb der Nationalstrassen zuständig sind, wechseln per 1. April zum Kanton St.Gallen. Ebenso übernimmt der Kanton St.Gallen die für den Betrieb der Nationalstrassen notwendigen Geräte, Fahrzeuge und Inventare zum Preis von 880 000 Franken vom Kanton Thurgau.

Dieser Übertritt beziehungsweise Verkauf hängt mit dem Inkrafttreten der NFA und dem revidierten Bundesgesetz über die Nationalstrassen auf den 1. Januar zusammen. Seit diesem Zeitpunkt ist der Bund allein für den Bau, Unterhalt und Betrieb der Nationalstrassen zuständig. Das Eigentum an Nationalstrassen, Werkhöfen, Stützpunkten und Salzlagern ist auf den Bund übergegangen.

Für den Betrieb der Nationalstrassen in der Ostschweiz (Gebietseinheit VI) hat der Bund mit einer Trägerschaft der Ostschweizer Kantone eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Die Gebietseinheit VI umfasst die Nationalstrassenabschnitte der Kantone St.Gallen, Schwyz, Thurgau, Graubünden und Glarus.

Dabei hat der Kanton St.Gallen die Rolle des alleinigen Vertragspartners übernommen, um die Trägerschaft möglichst schlank zu halten und somit mehr Kosteneinsparungen zu erzielen. Aus diesem Grund haben die Baudirektoren und Kantonsingenieure der Gebietseinheit VI einvernehmlich die neue Trägerschaft erarbeitet. Diesem Vorgehen hat der Regierungsrat nun zugestimmt.

ThurgauThurgau / 17.01.2008 - 08:40:00