Peppiger Auftritt an der LUGA 2010
TG. Der Regierungsrat unterstützt den Auftritt des Kantons an der Luzerner Messe 2010 und nimmt Kenntnis von einem Bundesgerichtsentscheid bezüglich Steuerrecht.
Der Thurgau ist Gastkanton an der Luzerner Messe 2010. Für diesen Auftritt hat der Regierungsrat einen Beitrag von 100 000 Franken aus dem Lotteriefonds gesprochen. Er wünscht sich einen pfiffigen und originellen Auftritt in Luzern.
Thurgau Tourismus, Standortmarketing Thurgau und Agro Marketing Thurgau planen den Auftritt des Kantons Thurgau als Gastregion an der Luzerner Messe LUGA 2010. Ziel ist es, den Kanton Thurgau während zehn Tagen den rund 120 000 Messebesucherinnen und Messebesuchern bekannter zu machen. Partner des Auftritts sind neben den erwähnten Initianten der Hotelierverein Thurgau, Gastro Thurgau, die Seminarhotellerie Meeting Thurgau sowie verschiedene Gewerbetreibende.
Die beteiligten Marketing- und Tourismusorganisationen können sich auf einer Ausstellungsfläche von 750 Quadratmetern präsentieren. Die Arena kann für Tierschauen in Anspruch genommen werden und eine gedeckte Bühne steht für Sonderveranstaltungen zur Verfügung. Im Rahmen der Eröffnungsfeier wird der Kanton Thurgau eine besondere Rolle spielen. Für diese Veranstaltung ist ein kulturelles Begleitprogramm geplant. In Zusammenarbeit mit Gastro Thurgau werden in Luzern auch kulinarische Thurgauer Wochen angeboten. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 250 000 Franken.
Steuerrecht: Prämienverbilligung nicht mehr an die Maximalpauschalen anrechnen
Der Regierungsrat hat von einem Entscheid des Bundesgerichts Kenntnis genommen, wonach die erhaltenen Krankenkassen-Prämienverbilligungen nicht mehr an die Maximalpauschalen beim Versicherungs- und Sparzinsenabzug angerechnet werden dürfen. Er hat die Kantonale Steuerverwaltung angewiesen, die Änderung ab der Steuerperiode 2008 anzuwenden.
Der entsprechende Artikel im Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern sieht vor, dass Einlagen, Prämien und Beiträge für die Lebens-, Kranken- und gewisse Unfallversicherungen sowie die Zinsen von Sparkapitalien bis zu einem Maximalbetrag von den steuerbaren Einkünften abgezogen werden können. Dabei beträgt die Maximalpauschale für Ehepaare in ungetrennter Ehe 6200 Franken und für die übrigen Steuerpflichtigen 3100 Franken. Für jedes Kind wird ein zusätzlicher Abzug von 800 Franken gewährt. Erhaltene Krankenkassen-Prämienverbilligungen waren bis anhin an die Maximalpauschalen anzurechnen.
Das Bundesgericht hat nun festgehalten, dass der kantonale Gestaltungsspielraum auf die Festsetzung der Höhe des maximalen Versicherungs- und Sparzinsenabzugs beschränkt sei und sich nicht auf deren Ausgestaltung erstrecke. Es müsse gewährleistet sein, dass die vom Steuerpflichtigen tatsächlich aufgebrachten Prämien bis zum Betrag des Maximalabzuges als allgemeiner Abzug geltend gemacht werden können. Aufgrund des Gebots der Harmonisierung erweise sich daher der Paragraf 239 als nicht mit Bundesrecht vereinbar.
Der Regierungsrat hat die Steuerverwaltung daher angewiesen, die entsprechende Rechtsprechung ab der Steuerperiode 2008 anzuwenden. Mit der Praxisänderung werden die Steuerpflichtigen im Kanton Thurgau um rund vier Millionen Franken im Jahr entlastet.
Weitere Meldungen
Der Regierungsrat hat von den offiziellen Ergebnissen der Abstimmungen vom vergangenen Wochenende Kenntnis genommen. Er zeigt sich insbesondere erfreut über die hohe Stimmbeteiligung, die bei 46,0 Prozent bei der Änderung der Kantonsverfassung und bei 49,2 Prozent bei der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit mit der EU lag. Einen besonderen Dank richtet er an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abstimmungsbüros in den 80 Thurgauer Gemeinden für ihre rasche und fehlerfreie Auszählung der Stimmzettel. Sie machten es möglich, dass das Thurgauer Ergebnis schnell veröffentlicht werden konnte.
Der Regierungsrat hat zwei Arbeitsvergaben für die Kantonsschule Frauenfeld vorgenommen. Der Ersatz der historischen Fenster im Singsaal des Altbaus wird zum Betrag von 153 000 Franken von der Firma Früh Fenster aus Frauenfeld ausgeführt. Die Firma Siemens Schweiz AG in Gossau hat den Auftrag erhalten, einen Teilersatz des bestehenden Gebäudeleitsystems im neuen Kantonsschulgebäude zum Betrag von 300 000 Franken vorzunehmen.
Der Regierungsrat hat zwei Strassenbauarbeiten vergeben. Die Sanierung der Strecke Zezikon * Wilderen in der Gemeinde Affeltrangen geht zum Betrag von 682 000 Franken an die Firma Egolf AG in Weinfelden. Die Firma Toldo AG aus Rickenbach kann einen Abschnitt der Ristenbühlstrasse in der Gemeinde Matzingen zum Betrag von 191 000 Franken sanieren.
Der Regierungsrat gewährt der Caritas Thurgau einen einmaligen Beitrag von 30 000 Franken aus dem Lotteriefonds für die Dolmetschervermittlung. Die Caritas Thurgau vermittelt seit 2002 qualifizierte Übersetzer und Übersetzerinnen für 35 Sprachen. Diese werden vom Kanton in einigen Fällen des Sozial-, Bildungs- und Gesundheitsbereichs eingesetzt.



























