Pensionsalter wird erhöht
Trogen. Das Gemeindepersonal erhält ein neues Anstellungsreglement.
Der Kanton hat auf den 1. Januar 2008 für seine Angestellten ein neues Personalgesetz erlassen. Aufgrund dieser Überarbeitung hat der Gemeinderat Trogen auch das Personalreglement für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter revidiert.
Das heute gültige Personalreglement ist sechs Jahre alt und lehnte sich anstellungsrechtlich weitgehend an die bisher geltenden Anstellungsbedingungen für das kantonale Personal an. In einem Grundsatzentscheid beschloss der Gemeinderat im Frühjahr, das gemeindeeigene Reglement an die neuen Richtlinien des Kantons anzupassen. Ein erster Entwurf wurde beim Personal in die Vernehmlassung geschickt. Nun hat der Gemeinderat das Personalreglement definitiv genehmigt und per 01.01.2008 in Kraft gesetzt.
Mehr Ferien
Auch das neue Anstellungsreglement für das Gemeindepersonal lehnt sich weitgehend an die kantonalen Bestimmungen an. Wichtigste Änderungen sind die Erhöhung des Pensionsalters von bisher 63 Jahre auf das jeweils geltende AHV-Rentenalter und Einschränkungen bei der Ausrichtung von Dienstaltersgeschenken. Im Gegenzug erhalten alle Angestellten fünf Wochen Ferien, ab 50. Altersjahr 6 Wochen.
Gemäss geltender Gemeindeordnung hat der Gemeinderat die Kompetenz, das Personalreglement ohne Referendums- und Abstimmungsverfahren zu erlassen.
Anstellungsbedingungen für Lehrpersonen
Die Lehrpersonen des Kindergartens und der Primarschule sind zwar ebenfalls bei der Gemeinde angestellt, haben aber eigene kantonal einheitlich geregelte Anstellungsbedingungen. Auch hier steht auf den 01.01.2008 eine Revision an.
Der Gemeinderat hat sich im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zu den vom Departement Bildung unterbreiteten revidierten Besoldungsvorschriften für die Volksschule geäussert. Diese werden abschliessend durch den Kantonsrat erlassen.



























