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Patienten stärken und Kosten senken

Am 1. Juni die Weichen zum Wohl der Patientinnen und Patienten stellen – dafür engagiert sich das Appenzeller Komitee «Ja zum Gesundheitsartikel».

Das Komitee schreibt in einer Stellungnahme:

«Der neue Verfassungsartikel erlaubt, dank Transparenz, Wettbewerb und Wahlfreiheit die Gesundheitskosten in den Griff zu bekommen und gleichzeitig die Qualität zu sichern.

Der Gesundheitsartikel ist der richtige Weg aus dem Reformstau im Schweizer Gesundheitswesen. Seit Jahren versuchen Politiker von links bis rechts, die hor- renden Kosten zu dämpfen – ohne Erfolg. Insbesondere Initiativen wie die Ein- heitskasse oder einkommensabhängige Prämien blieben beim Volk ohne Chance. Zu Recht, denn sie hätten die Qualität massiv beeinträchtigt und zu einer Ratio- nierung geführt.

Freie Wahl zwischen Ärzten, Spitälern und Pflegeheimen
Nationalrat Arthur Loepfe sieht im neuen Verfassungsartikel eine einfache Formel: Transparenz ermöglicht Wahlfreiheit, Wahlfreiheit schafft Wettbewerb, Wettbewerb erhöht die Qualität. Heute können Ärzte, Spitäler und Pflegeheime kaum miteinander verglichen werden, die Patientinnen und Patienten sind sich selbst überlassen. Das sei unhaltbar, betont Loepfe. Der Gesundheitsartikel ver- ankert deshalb die Transparenz in der Verfassung. «Ein wichtiger Schritt, denn erst wenn Leistungen einander gegenübergestellt werden können, kann man frei entscheiden, bei wem man diese einfordern will», argumentiert der Nationalrat.

Der zweite Punkt ist die Wahlfreiheit. Sie erlaubt, Ärzte, Spitäler und Pflegeheime in der ganzen Schweiz frei auszuwählen. Dadurch entsteht mehr Wettbewerb, der sich positiv auf die Kosten auswirkt. Dennoch bleibt die Qualität gesichert; sie wird als drittes Leitmotiv in der Verfassung festgeschrieben. «Dank dem Gesund- heitsartikel können Patientinnen und Patienten Eigenverantwortung übernehmen und diejenigen Behandlungen beanspruchen, die sie wirklich brauchen», unter- streicht Loepfe.

Vorwürfe von Ärzten und Kantonen widerlegt
Kein Verständnis zeigt Ständerat Hans Altherr für die unbegründete Kritik der Ärzte und Gesundheitsdirektoren am neuen Verfassungsartikel. Der Vertrags- zwang zwischen Ärzten und Krankenkassen bleibt auch nach einem Ja am 1. Juni bestehen. Eine Änderung in diesem Bereich müsste auf Gesetzesebene erfolgen und wäre referendumsfähig.

Mit der einheitlichen Finanzierung sämtlicher Spitalleistungen, wie dies der Gesundheitsartikel vorschreibt, werden endlich Fehlanreize und Interessenskonflikte beseitigt. Die demokratische Mitsprache der Kantone wird nicht eingeschränkt. Altherr erinnert, dass im vorliegenden Artikel nichts komplett Neues stehe. Es gehe bei der Vorlage darum, dass die Entwicklung vorgeschrieben werde und das Fundament für ein effizientes Gesundheitswesen gelegt werde. Für ihn ist auch wichtig, dass es dabei nicht um schrankenlose Freiheit geht, sondern um etwas mehr Freiheit in einem heute stark regulierten Markt.

Das Appenzeller Komitee «Ja zum Gesundheitsartikel» ist überzeugt: Der neue Verfassungsartikel ist ein echter Gewinn. Er stellt die Bedürfnisse der Patientin- nen und Patienten ins Zentrum und gibt die Grundsätze vor, nach denen sich das Schweizer Gesundheitswesen künftig zu richten hat: Transparenz, Wahlfreiheit, Wettbewerb und Qualität.»

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 20.05.2008 - 09:03:00