Parteien-Spenden von Steuern abziehen?
Frauenfeld. Der Regierungsrat unterstützt die Idee, dass künftig Zuwendungen an Parteien von den Steuern abgezogen werden können. Das schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die staatspolitische Kommission des Ständerates.
Die rechtliche Ausgangslage bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Zuwendungen an politische Parteien ist heute in der Schweiz alles andere als klar. Gewisse Kantone sehen solche Abzugsmöglichkeiten in ihren Steuergesetzen vor. Andere Kantone kennen keine solchen Möglichkeiten. In einem Urteil vom Juni 2007 kritisiert das Bundesgericht Kantone, die solche Abzüge vorsehen, und beurteilt die Abzüge als bundesrechtswidrig.
Die staatspolitischen Kommissionen der beiden eidgenössischen Räte haben sich letztes Jahr jedoch klar für den Grundsatz ausgesprochen, dass diese Zuwendungen als Abzug geltend gemacht werden können. Sie wiesen auf die grosse Bedeutung der politischen Parteien im demokratischen Entscheidungsprozess hin. Die nun vorgeschlagenen Ergänzungen der Bundesgesetzgebung sehen vor, dass ausdrücklich festgehalten wird, dass natürliche Personen Mitgliederbeiträge und Zuwendungen an politische Parteien als allgemeinen Abzug bei der Berechnung des steuerbaren Einkommens geltend machen können. Juristische Personen können neu Zuwendungen an politische Parteien als geschäftsmässig begründeten Aufwand geltend machen.
Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage vor dem Hintergrund der damit einhergehenden Beseitigung der bisherigen Praxis, die dem Steuerharmonisierungsgesetz widersprochen hat. Er ist der Ansicht, dass die Erweiterung der Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zuwendungen Rechtssicherheit und gesamtschweizerisch eine rechtsgleiche Praxis schaffe. Die vorgeschlagene Begrenzung der Abzugsfähigkeit auf 10 000 Franken erachtet er als sachgerecht. Er rechnet damit, dass sich die Steuerausfälle mit dieser Limitierung in Grenzen halten werden, und geht davon aus, dass die Abzugsmöglichkeiten in Wahljahren besonders in Anspruch genommen werden.



























