Parlament will den Generalstaatsanwalt wählen
Weinfelden/TG. Der Grosse Rat will den Generalstaatsanwalt wählen, der künftig die Untersuchungs- und Anklagebehörde leiten wird.
Das Parlament hat sich mit grossem Mehr gegen die Wahl durch die Regierung ausgesprochen.
Der Grosse Rat begann am Mittwoch mit der Beratung der Strukturreform des Kantons. Diese soll die Verwaltungs- und Gerichtsbezirke neu ordnen. Künftig soll es noch Wahl- und Gerichtsbezirke geben, für die Verwaltung sollen sie keine Bedeutung mehr haben. Ihre Zahl soll von acht auf fünf sinken.
Mehr Kompetenzen
Bie der Thurgauer Justizorganisation wird die Änderung weitreichende Folgen haben, weil sie an die in den nächsten Jahren in Kraft tretenden eidg. Strafprozess- und Zivilprozessordnungen angepasst werden muss.
Das bedingt, dass die Staatsanwaltschaft künftig Straftaten sowohl untersuchen als auch anklagen wird. Bisher klagt sie nur an. Die Strafuntersuchung liegt derzeit noch bei den Untersuchungsrichtern und Bezirksstatthaltern.
Unabhägigkeit
Durch die Ausweitung der Kompetenzen wird die Staatsanwaltschaft wesentlich grösser. An ihrer Spitze wird ein Generalstaatsanwalt stehen. Diesen wollte die Regierung wählen.
Damit war am Mittwoch eine grosse Mehrheit des Grossen Rates nicht einverstanden. Sie sprach sich – gegen die Stimmen der SP – dafür aus, das Parlament den Generalstaatsanwalt wählen zu lassen.
Durch die Wahl soll dieser von der Regierung unabhängig sein. Diese wird aber
die Oberstaatsanwälte und Staatsanwälte einsetzen.
Künftig noch fünf Gerichts- und Wahlbezirke
Der Thurgau wird künftig noch fünf Wahl- und Gerichtskreise aufweisen. Sie lösen die acht Verwaltungs- und Gerichtskreise ab. Der Grosse Rat hat am Mittwoch den Antrag abgelehnt, einen sechsten Kreis zu schaffen.
Grosse Rat sprach sich bei der Beratung der Strukturreform des Kantons mit 82 zu 18 dagegen aus, ausser den Bezirken Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden auch noch einen Bezirk Untersee und Rhein zu schaffen. Zu diesem Bezirk sollte ein Teil des heutigen Bezirks Steckborn und der heutige
Bezirk Diessenhofen gehören. Die Mehrheit des Rates wollte davon aber nichts wissen.
Nur noch Gerichts- und Wahlbezirke
Sie betonte, künftig hätten die Bezirke keine Bedeutung mehr für die Verwaltung. Sie seien lediglich noch Wahlkreise und Gerichtsbezirke und sollten deckungsgleich sein.
Die Wahlkreise müssen neu organisiert werden, weil sie heute in der Grösse zu stark differieren. Die Gerichtsbezirke müssen neu eingeteilt werden, weil die eidg. Straf- und Zivilprozessordnungen neue Ansprüche an die Gerichte und die Staatsanwaltschaft stellen.
Dazu gehört, dass die Staatsanwaltschaft neu nicht nur Anklage- sondern auch Untersuchungsbehörde sein wird. Der Rat entschied, er wolle den neuen Chef dieser Behörde, den Generalstaatsanwalt, selbst wählen und dies nicht der Regierung überlassen.