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Ortsplanungsrevision ist in vollem Gang

Hundwil/AR. In einigen Gebieten sind Einzonungen geplant. Es werden rund 1,5 ha neu eingezont.

Im Herbst 2005 wurden die Bevölkerung und das Gewerbe aufgerufen, sich zur Ortsplanung vernehmen zu lassen. Es erfolgten zirka 30 Eingaben. Vom 31. Oktober bis 30. November 2007 wurden sämtliche Planungsinstrumente der Volksdiskussion unterstellt. Zusätzlich wurden diese an der Versammlung am 8. November 2007 im Restaurant «Rössli» erläutert. Dabei wurden keine Eingaben vorgebracht. Vom 5. November bis 4. Dezember 2008 erfolgte die öffentliche Auflage. An der Versammlung vom 11. November 2008 im Restaurant «Säntisblick», Zürchersmühle, bestand die Möglichkeit, sich informieren zu lassen. Es wurde keine Einsprache eingereicht.

Die Siedlungsentwicklung konzentriert sich wegen nicht erhältlichem Bauland vor allem auf Einzonungen von Nichtbaugebiet. Grössere, an den Dorfkern angrenzende und bereits rechtskräftig ausgeschiedene übrige Gemeindegebiete sind aus landwirtschaftspolitischen Gründen zur Zeit noch nicht erhältlich.

In folgenden Gebieten sind Einzonungen geplant:
Flurname Zone bestehend Zone neu
Mitledi Übriges Gemeindegebiet Wohnzone 1 / 2 Vollgeschosse
Befang Landwirtschaftszone Gewerbezone
Lehnen Landwirtschaftszone Wohnzone 1 Vollgeschoss

Es werden rund 1,5 ha neu eingezont. Diese Neueinzonungen weisen eine Kapazität von rund 37 Einwohnern auf. Die unüberbauten rechtskräftigen Bauzonen weisen zusätzlich eine Einwohnerkapazität von zirka 83 Einwohnern auf. Die Bauentwicklungsgebiete umfassen eine Gebietsfläche von 2,8 ha und ermöglichen eine Einwohnerkapazität von zirka 105 Einwohnern.

Das Baureglement wurde dort angepasst, wo dies aufgrund des neuen Zonenplanes oder aufgrund der Erfahrungen in den letzten Jahren notwendig war. Die Grundlage für die Revision bildeten zudem das kantonale Baugesetz und die Bauverordnung, die seit dem 1. Januar 2004 in Kraft sind.

Im Oktober 2007 wurden die Planungsinstrumente beim Kanton zur Vorprüfung eingereicht. Nach der Besprechung des Berichtes flossen die Ergebnisse in die Überarbeitung ein. Zudem wurden die Naturgefahren integriert. Die überarbeiteten Planungsinstrumente wurden durch den Kanton einer zweiten Vorprüfung unterzogen.

Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten einstimmig die Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus Teilrevision Zonenplan, Änderungen des Zonenplanes vom 02.11.1993, Teilzonenplan, Nachtrag zum Zonenplan, Verkehrsflächen gemäss Art. 30 BauG sowie Teilrevision Zonenplan, Gefahrenzonen, und das Baureglement an der Abstimmung vom 29. März zu genehmigen.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 20.03.2009 - 08:57:24