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Opposition gegen Sozialhilfegesetz

Speicher. Der Gemeinderat Speicher sagt Nein zum neuen Sozialhilfegesetz. Es schaffe falsche Anreize.

Mit dieser Meinung steht Speicher nicht alleine da. Zuvor hatte sich bereits der Gemeinderat Reute kritisch geäussert.

Der Kanton will das Gesetz über die öffentliche Fürsorge durch ein neues Sozialhilfegesetz abzulösen. Er sieht dafür die Einführung eines neuen kantonalen Aufnahmeverfahrens vor, bei dem für die ersten sechs Monaten die Zuständigkeit beim Kanton liegen würde. Für dieses Aufnahmeverfahren und weiterer Massnahmen stellt der Kanton den Betrag von 500’000 Franken zur Verfügung. Neben verschiedenen weiteren Änderungen ist auch vorgesehen, dass im Rahmen des Kantonalen Finanzausgleiches, ein Soziallastenausgleich zwischen den Gemeinden eingeführt werden soll.

Der Gemeinderat Speicher lehnt die vorgeschlagene Neuerung hinsichtlich des kantonalen Aufnahmeverfahrens sowie der im Rahmen der Neuregelung des kantonalen Finanzausgleichs vorgesehenen Soziallastenausgleichs ab.«Die Kosten in der Sozialhilfe bestehen nicht nur aus der Höhe der reinen Unterstützungsleistungen», schreibt der Gemeinderat in der Stellungnahme. Sie setze sich vielmehr aus den Kosten für die notwendige Infrastruktur – gut ausgebildetes Fachpersonal, Büroräumlichkeiten etc.- zusammen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb gerade die Gemeinden, die einen fachlich ausge- bauten Sozialdienst führen, finanziell belastet werden, andererseits Gemeinde, die eine einfache Infrastruktur anbieten und dadurch höhere Sozialhilfeleistungen pro Unterstützungsfall ausweisen, finanziell entlastet werden. Diese «Bestrafung der Fachlichkeit auf den Gemeinden» sei nicht akzeptierbar. Weiter sei es stossend, dass der Kanton keinerlei finanziellen Beitrag an den vorgesehen Finanzausgleich ausrichtet, dieses Instrument aber mit dem sehr fragwürdigen Anreizsystem für alle Gemeinden dennoch zwingend einführen möchte.

Weiter heisst es: «Der Gemeindrat ist der Auffassung, dass die beabsichtigten Eingriffe in den Sozialhilfebereich zu stark, zu wenig konkretisiert oder falsche Anreize (Soziallastenausgleich) setzen. Er lehnt deshalb die präsentierte Totalrevision des Sozialhilfegesetzes aus den oben dargeleg- ten Überlegungen klar ab.»

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 07.12.2006 - 13:34:00