Öffentliche Bekanntmachung Richtplan

Eschenz. In den Thurgauer Gemeinden liegt seit dem 28. November 2008 der kantonale Richtplan zur öffentlichen Bekanntmachung auf.

Gemäss Thurgauer Regierungsrat betreffend die Schwerpunkte der Änderungen die Kapitel Siedlung und Verkehr. Der Regierungsrat und die Thurgauer Gemeinden erhoffen sich eine intensive öffentliche Diskussion vor der anschliessenden Überarbeitung des Richtplans.

Der Kantonale Richtplan enthält Vorgaben für die räumliche Entwicklung des Thurgaus und setzt wichtige Weichen für den Thurgau von morgen. Dieses Planungsinstrument koordiniert die Tätigkeiten von Gemeinden, Kanton, Nachbarkantonen und Bund sowie dem benachbarten Ausland, die sich auf den Raum auswirken und bezeichnet die Aufgaben der verschiedenen Planungsträger. Der Kantonale Richtplan ist das Führungsinstrument der Thurgauer Kantonsregierung zur Verwirklichung der raumordnungspolitischen Ziele.

Er steuert die Siedlungsentwicklung und sorgt dafür, dass der Thurgau ein grüner Kanton von landschaftlicher Schönheit bleibt. Der bestehende Richtplan stammt in den Grundzügen aus dem Jahre 1996 und wurde danach im Rahmen verschiedener Änderungspakete erneuert. Die aktuellen Revisionsarbeiten laufen seit über zwei Jahren. Gemäss Bundesgesetz über die Raumplanung sind die kantonalen Richtpläne alle zehn Jahre einer gesamthaften Überprüfung zu unterziehen.

Ab dem 28. November 2008 bis Ende Februar 2009 dauert die öffentliche Bekanntmachung. Der Eschenzer Gemeinderat ruft die Bevölkerung auf, den überarbeiteten Richtplan während den Büroöffnungszeiten in der Gemeindeverwaltung einzusehen und die Möglichkeit zu nutzen, sich zu den Inhalten zu äussern. Falls es der Wunsch einer grösseren Anzahl Einwohner ist, wäre der Gemeinderat Eschenz bereit, eine öffentliche Information zu veranstalten. Der Richtplan ist auch im Internet einzusehen unter www.raumplanung.tg.ch / Bekanntmachung). Eingaben sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumplanung, Verwaltungsgebäude Promenade, 8510 Frauenfeld. Nach der Bekanntmachung folgt eine Richtplanüberarbeitung. Anschliessend wird der Regierungsrat den neuen Richtplan beschliessen und dem Grossen Rat zur Genehmigung unterbreiten.

Thurgau / 04.12.2008 - 07:53:00
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