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Nur Notfallversorgung für 4300 Personen

Frauenfeld. Rund 4300 Thurgauerinnen und Thurgauer haben derzeit nur Anrecht auf eine medizinische Notfallversorgung.

Sie sind von den Krankenkassen mit einem Leistungsstopp belegt, weil sie die Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben.

Wie das Thurgauer Departement für Finanzen und Soziales (DFS) am Dienstag mitteilte, sind die Namen der 4300 Betroffenen in dem Datenpool erfasst, der seit dem 1. November 2007 in Betrieb ist. Er ist Bestandteil eines Abkommens zwischen Kanton und Gemeinden, um das Vorgehen in Leistungsstopp-Fällen zu koordinieren.

Aktive Fallbearbeitung
In dem Datenpool werden die Fälle zentral erfasst, um zu verhindern, das Betroffene eine Art «Medizintourismus» betreiben können, ohne ihre Versicherungsprämien zu bezahlen: Beispielsweise von einem Arzt zum nächsten oder von einem Spital zum nächsten oder gar die Gemeinde zu wechseln.

Die zentrale Datenerfassung soll auch verhindern, dass die Betroffenen zu lange ohne medizinische Behandlung bleiben. Die Gemeinden werden gleichzeitig mit der Registrierung der Personen, die ihre Krankenkassenprämien nicht bezahlt haben, verpflichtet, die Fälle aktiv zu bearbeiten.

Sie müssen prüfen, ob es sich um wirtschaftliche Notfälle handelt und wie geholfen werden kann. Der Kanton entschädigt die Gemeinden für übernommene Prämienausstände während drei Jahren aus den Mitteln der Prämienverbilligung mit einer jährlichen Summe von 1,5 Millionen Franken.

Umsetzung ohne Probleme
Mittelfristig soll das Massnahmenpaket zu einer Reduktion der Fälle mit Leistungsstopp und – damit verbunden – offenen Prämien und Behandlungskosten führen. Bisher funktioniere die Umsetzung der Massnahmen problemlos, so das DFS.

Die Massnahmen umsetzen müssen Gemeinden, Spitäler, frei praktizierende Ärzte und Ärztinnen sowie verschiedene kantonale Stellen, so das Gesundheitsamt, das Amt für Informatik und der Datenschutz.

ThurgauThurgau / 15.04.2008 - 08:47:00