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Normalarbeitsvertrag für Landwirtschaft genehmigt

Der Regierungsrat hat den überarbeiteten Normalarbeitsvertrag für Landwirtschaft genehmigt. Er tritt Anfangs des nächsten Jahr in Kraft.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat den überarbeiteten Normalarbeitsvertrag für Betriebs- und Hausangestellte in der Landwirtschaft genehmigt und auf Anfang des kommenden Jahres in Kraft gesetzt. Mit dem Erlass des neuen Normalarbeitsvertrages wird dem veränderten politischen und wirtschaftlichen Umfeld Rechnung getragen.

Mit den Normalarbeitsverträgen regelt der Staat (Bund oder Kantone) den Abschluss und den Inhalt verschiedener Arbeitsverträge in einem Berufszweig, hier der Landwirtschaft. Diese Verträge können auch gewisse Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeitszeit oder Löhne umfassen. Das Obligationenrecht überträgt den Erlass von Normalarbeitsverträgen für die Landwirtschaft den Kantonen.

Die Regelungen im Normalarbeitsvertrag für Betriebs- und Hausangestellte in der Landwirtschaft bedurften einer Anpassung. So haben sich auch in der Landwirtschaft die Usanzen bezüglich Arbeit, Freizeit, Ferien etc. geändert. Der Jugendschutz sowie der Schutz für schwangere Frauen und stillende Mütter wurden den heutigen Anforderungen angepasst. Auch bezüglich des Versicherungsschutzes wurden Verbesserungen vorgenommen.

Für die Überarbeitung des Normalarbeitsvertrages wurde der landwirtschaftliche Verein von Appenzell Ausserrhoden beigezogen. Eine Arbeitsgruppe bestehend aus Ernst Graf, Heiden, Myrtha Inauen, Herisau und Hansruedi Müller, Stein, hat zusammen mit dem Landwirtschaftsamt die Bedürfnisse abgeklärt und den Anpassungsbedarf erörtert.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 19.12.2008 - 11:52:00