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Noch nicht alle Fragen gelöst

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schliesst sich in den Fragen der Spitalfinanzierung im Wesentlichen der Stellungnahme der kantonalen Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) an - und will Präzisierungen.

Der Regierungsrat verlangt vom Bund zusätzlich einige Ergänzungen und Präzisierungen zu den vorgelegten Verordnungsänderungen.

Die eidgenössischen Räte haben im Dezember 2007 die Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Bereich der Spitalfinanzierung beschlossen. Die Gesetzesrevision hat zur Folge, dass auch die von den beschlossenen Änderungen betroffenen Verordnungen anzupassen sind. Dies sind in erster Linie die Verordnung über die Krankenversicherung, die Verordnung über die Kostenermittlung und die Leistungserfassung durch Spitäler und Pflegeheime in der Krankenversicherung sowie die Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Vorgesehen sind insbesondere einheitliche Spitalplanungskriterien auf der Grundlage von Qualität und Wirtschaftlichkeit sowie die Einführung von leistungsbezogenen Pauschalen für stationäre Behandlungen.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau schliesst sich in seiner Vernehmlassungsantwort grundsätzlich der Stellungnahme der kantonalen Gesundheitsdirektoren-Konferenz (GDK) an, in der die geplanten Änderungen teilweise als sinnvoll erachtet werden. Bemängelt wird in der Antwort der GDK unter anderem die Verpflichtung der Kantone zur Mitfinanzierung des gesamten Angebots sowie das Fehlen griffiger Kriterien zu Qualität und Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung.

In Ergänzung der GDK-Antwort weist der Regierungsrat darauf hin, dass gemäss dem Vorschlag des Bundes neu die Kantone verpflichtet wären, das gesamte Spitalangebot zu planen und mitzufinanzieren. Dadurch würden private Initiativen vom Staat verdrängt. Dies widerspreche nicht nur der Wirtschaftsfreiheit, sondern auch dem klaren Willen des Gesetzgebers, auch private, nicht subventionierte Leistungserbringer (Vertragsspitäler) zuzulassen. Eine vom Bundesgesetzgeber vorgegebene Finanzierungsregelung dürfe nicht auf dem Verordnungsweg zu Lasten der Kantone abgeändert werden, schreibt die Thurgauer Regierung und fordert, auch der ausserkantonal zu deckende Versorgungsbedarf müsse auf der Spitalliste ersichtlich sein.

In der Frage der Preisbildung stellt der Regierungsrat immer noch Defizite fest und verlangt nach transparenten Regeln und Mechanismen, die im Voraus bekanntgegeben und eine Planung des finanziellen Aufwandes rechtsgültig ermöglichen würden. Die Regierung schlägt deshalb vor, einen zusätzlichen Artikel bezüglich Preisfindungsmechanismus in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV) zu verankern. Dabei würde der Fokus auf ein Regelwerk zur eindeutigen Fixierung der Fallpreise gelegt.

Im Weiteren weist der Regierungsrat darauf hin, dass die meisten Spitäler neben der Versorgung auf der allgemeinen Abteilung Zusatzleistungen im ambulanten Bereich sowie auf den Halbprivat- und Privatabteilungen erbringen. Die Überdeckungen, die in diesen Segmenten erzielt werden, sollten auch künftig durch die Investoren (Staat und Gemeinden) über Ergebnisbeteiligungen wieder abgeschöpft werden können. Diese Möglichkeit soll nach dem Willen der Regierung durch einen zusätzlichen Artikel in der KVV weiterhin festgeschrieben sein. Zudem wird vorgeschlagen, die Tages- und Nachtpatienten in den Akut-Tageskliniken der Psychiatrischen Kliniken weiterhin dem stationären Bereich zuzuordnen.

ThurgauThurgau / 24.04.2008 - 08:38:00