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Noch eine Person im Spital – Untersuchung eröffnet

Ipsach/BE. Nach dem Unwetter am Rande des Eidgenössischen Turnfests in Biel befindet sich noch eine Person in Spitalpflege. Die Zahl der Verletzten ist auf Grund von nachträglichen Meldungen auf 95 gestiegen. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat von Amtes wegen eine Untersuchung wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung eröffnet.

Die Zahl der Verletzten nach dem Unwetter auf dem Festgelände des Eidgenössischen Turnfestes (ETF 2013) in Ipsach muss erneut nach oben korrigiert werden. Bis am Donnerstag, 4. Juli 2013, erhielt die Kantonspolizei Bern Kenntnis von insgesamt 95 Personen, welche bei dem Ereignis verletzt worden sind. Zahlreiche Verletzte hatten sich selbstständig in medizinische Pflege begeben und waren der Polizei deshalb erst nachträglich gemeldet worden. Aktuell befindet sich noch eine Person im Spital. Es handelt sich dabei um den 66-jährigen Mann aus der Innerschweiz, welcher sehr schwere Kopfverletzungen erlitten hatte. Er befindet sich nicht mehr in akuter Lebensgefahr, wird allerdings sicherlich noch längere Zeit Spitalpflege benötigen.

Unterdessen wurden die Beweissicherung und das polizeiliche Ermittlungsverfahren weitergeführt, welche bereits während der Ereignisbewältigung begonnen hatten. Im Vordergrund steht dabei die Frage, wie der am schwersten verletzte Mann zu Schaden gekommen ist. Er dürfte sich zum Zeitpunkt des Vorfalles im Bereich des sogenannten „Brüggli“ neben dem Fussballplatz des FC Nidau befunden haben.

Auf Grund der Tatsache, dass bei dem Ereignis eine Person schwer verletzt worden ist, steht nun der Tatbestand der fahrlässigen schweren Körperverletzung im Raum. Es handelt sich dabei um ein Offizialdelikt. Deshalb wurde von Amtes wegen durch die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland eine Untersuchung eröffnet. Sie richtet sich auf Grund der bislang vorliegenden Erkenntnisse gegen den Direktor des ETF 2013. Es ist aber nicht ausgeschlossen, dass sie im Verlauf des Verfahrens auf weitere Personen ausgedehnt wird.

Im Vordergrund der Untersuchung steht die Frage, ob die Verletzung von Personen angesichts der Wetterentwicklung vom 19./20. Juni 2013 auf Grund der konkreten Umstände vermeidbar gewesen wäre. Die Dauer des Verfahrens ist zurzeit offen. Bezüglich der beschuldigten Person gilt die Unschuldsvermutung.

BernBern / 04.07.2013 - 14:50:22