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«Night-Shopping» am 1. Mai – Gewerkschaftsbund schockiert

SG. Mit Entsetzen nimmt der Gewerkschaftsbund davon Kenntnis, dass Wil und Wattwil in der Nacht des 1. Mai ein «Night-Shopping» bis Mitternacht bewilligt haben.

Folgende Medienmitteilung im Wortlaut:

Die Entscheide der zuständigen Stellen in den beiden Gemeinden Wil und Wattwil, am 1. Mai eine Einkaufsnacht durchzuführen, zeugen von grösster Ignoranz und tiefster Verachtung aller Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Gremien haben offensichtlich keine Sekunde darüber nachgedacht, wie sehr sie damit die Gewerkschaften provozieren.

Während viele Kantone den 1. Mai zum Feiertag erklärt haben und dort – in Respektierung dieses weltweiten Gedenktages – Büros, Fabriken und Verkaufsgeschäfte geschlossen sind, geben sich die Behörden in Wil und Wattwil die politische Blösse, ein Nachtshopping zu bewilligen. Der kommerzielle Hintergrund ist offensichtlich: Beide Gemeinden versuchen, Einkaufstouristen aus den benachbarten Kantonen Thurgau und Zürich anzulocken – in beiden Nachbarkantonen ist der 1. Mai bekanntlich ein Feiertag.

Das Night-Shopping bedeutet aber für Dutzende von Angestellten im Detailhandel Nachtarbeit. Die Nachtarbeit hindert die davon betroffenen Frauen und Männer nicht nur am Familienleben, ihnen wird damit auch die Beteiligung an den landauf, landab stattfindenden Maifeiern verunmöglicht.

Der Gewerkschaftsbund des Kantons St.Gallen ist über diese Entscheide empört, denn er kämpft seit langem für klar geregelte Arbeitsbedingungen im Detailhandel. Er setzte schon mehrmals und mit Erfolg den überlangen Öffnungszeiten einen Riegel.

Die völlig unverständlichen Entscheide in Wattwil und Wil zeigen, wie dringend nötig ein allgemeinverbindlicher Gesamtarbeitsvertrag für das Verkaufspersonal ist, damit solchen Exzessen ein Riegel geschoben wird. Im Zuge der anstehenden Revision des Ladenschlussgesetzes wird der Gewerkschaftsbund auf einen solchen Vertrag pochen.

St.GallenSt.Gallen / 28.04.2009 - 14:06:10