Nichtmelden eines Parkschadens ist kein Kavaliersdelikt!
Winterthur/ZH. Am Freitag, 27. August 2010, ca. 17.30 Uhr, ereignete sich auf der Schaffhauserstrasse, Höhe Haus Nr. 56, eine Auffahrkollision zwischen zwei Personenwagen. Bei der Kollision entstand nur geringer Blechschaden.
Am selben Abend etwa 22.30 Uhr prallte auf der Wülflingerstrasse, im Bereich der Einmündung der Schaffhauserstrasse, ein Personenwagen beim Fahrspurwechsel gegen die Seite eines in gleicher Richtung fahrenden Autos. Der entstandene Schaden an den Fahrzeugen beträgt total ca. Fr. 5’000.00. Am Samstag, 28. August 2010, um 18.15 Uhr, fuhr ein Autolenker auf der Hessengütlistrasse Richtung Wülflingen und musste einem ausparkierenden Verkehrsteilnehmer ausweichen. Dabei streifte er mit seinem Fahrzeug einen Zaun am Strassenrand. Es entstand nur am Auto Schaden, in der Höhe von etwa 1’000.00 Franken. Unabhängig von einander verursachten über das Wochenende gleich zwei Verkehrsteilnehmer beim Manövrieren einen Parkschaden, ohne diesen danach zu melden. Ein Vorfall mit Fr. 2’000.00 Fremdschaden wurde am Freitagnachmittag durch eine 22jährige Autofahrerin an der Endlikerstrasse verursacht, der andere mit Fremdschaden von etwa Fr. 1’000.00 am Samstagabend durch einen 47jährigen Lenker eines Geländefahrzeuges auf der Archstrasse. Beide Verursacher konnten durch die Polizei ausfindig gemacht werden. Sie werden sich nun vor dem Richter verantworten müssen. Wer auf diese Art schon einmal geschädigt wurde weiss, wie umständlich und aufwändig die Schadensregelung mit der Versicherung verlaufen kann.



























