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Nichtgewähren des Vortritts bei Fussgängerstreifen – Zeugenaufruf

Cham/ZG. Ein unbekannter Autolenker hat einem Fussgänger den Vortritt auf dem Fussgängerstreifen nicht gewährt. Es kommt zur Kollision, wobei sich der Fussgänger leicht verletzte.

Am Dienstag (22. Oktober 2013), kurz nach 12:30 Uhr, überquerte ein Mann den Fussgängerstreifen auf der Luzernerstrasse Höhe Mandelhof in Cham. Dabei wurde er frontal von einem schwarzen Auto, das in Richtung Rotkreuz fuhr, erfasst und prallte auf die Motorhaube. Der 25-Jährige wurde nur leicht verletzt. Der unbekannte Autofahrer entfernte sich nach der Kollision von der Unfallstelle, ohne sich um den Verletzten zu kümmern.

Zeugenaufruf
Wer den Unfall beobachtet hat und Angaben dazu machen kann, wird gebeten sich mit der Zuger Polizei in Verbindung zu setzen (T 041 728 41 41). Insbesondere wird auch der Automobilist aufgefordert, sich umgehend bei der Polizei zu melden.

ZugZug / 23.10.2013 - 10:16:07