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NFA: Konkrete Umsetzung

Innerrhoden. Die Standeskommission hat im Hinblick auf den NFA den Anpassungbedarf in den kantonalen Gesetzeserlassen geprüft.

Im Hinblick auf die am 1. Januar 2008 in Kraft tretende Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) hat die Standeskommission den Anpassungsbedarf in den kantonalen Gesetzeserlassen geprüft.

Sie geht davon aus, dass der Landsgemeinde 2008 der Erlass beziehungsweise die Revision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung, des Gesetzes über die Familienzulagen, des Gesetzes über die Unterstützung von Wohnbausanierung sowie des Landwirtschaftsgesetzes vorzulegen sind.

Mit den drei erstlich genannten gesetzlichen Erlassen hat sich die Standeskommission, teilweise in 1. Lesung, teilweise in 2. Lesung, bereits befasst. In Bezug auf die Revision des Landwirtschaftsgesetzes wird das Land- und Forstwirtschaftsdepartement demnächst konkrete Vorschläge unterbreiten.

Nach der Zustimmung der Landsgemeinde vom 29. April 2007 zur Revision der Kantonsverfassung (Ab-schluss von Programmvereinbarungen) ist die Zuständigkeit der Standeskommission für den Abschluss von Programmvereinbarungen mit dem Bund in Art. 30 Abs. 9 der Kantonsverfassung abschliessend geregelt, so dass in den gesetzlichen Erlassen des Kantons keine entsprechenden Anpassungen beziehungsweise Zusätze erforderlich sind.

Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme
Die Standeskommission hat sich zu Beginn des Jahres aufgrund eines Antrages im Grossen Rat im Rahmen der Beratungen der Umsetzung der NFA mit der Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme befasst. Entsprechende Vorschläge hat die Standeskommission im März 2007 den Bezirken, der Feuerschaugemeinde Appenzell, den Schulgemeinden sowie den Parteien und Verbänden zwecks Stellungnahme zukommen lassen.

Aufgrund der eingereichten Antworten kann die Standeskommission eine breite Zustimmung zu ihren Vorschlä-gen in Bezug auf den künftigen SOLL-Zustand der innerkantonalen Finanzströme feststellen.

Die Standeskommission hat eine Synopse als Grundlage für das weitere Vorgehen erstellt. Sodann wird sie ihre Entscheide darüber in einer Übersicht zusammenfassen und aufzeigen, welche Verschiebungen der Aufgaben sich durch die vorgesehene Entflechtung in Bezug auf die Schulgemeinden, die Bezirke und den Kanton ergeben und welche finanziellen Auswirkungen damit verbunden sein werden.

Auf der Grundlage dieser Ergebnisse wird die Diskussion über neue Strukturen zu führen sein. Der IST-Status nach der NFA wird für die Diskussion wichtig sein, da die Verteilung der finanziellen Auswirkungen in Relation zu den Steuerfüssen vorgenommen werden muss.

Die Standeskommission hat es als richtig erachtet, die Entflechtung der innerkantonalen Finanzströme im Rahmen einer Gesamtvorlage dem Grossen Rat und dem Souverän zur Entscheidung vorzulegen. Es ist vorgesehen, der Landsgemeinde 2009 eine diesbezügliche Vorlage zum Beschluss zu unterbreiten.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 10.07.2007 - 08:07:00