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News aus Heiden

Heiden. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung über die aktuellen Neuigkeiten.

Der Gemeinderat informiert über Globalbudget, Grünzonen-Nutzung, die Sportanlage Langmoos und über die Vermietung des Objekts Müllersberg.

Budgetsumme wird an Leistungsauftrag gebunden
Der Gemeinderat hat beschlossen, im Rechnungswesen der Gemeinde für die Kontogruppe Schule auf das Rechnungsjahr 2009 ein Globalkreditsystem (Globalbudget) einzuführen. Bei der Haushaltführung mit Globalbudgets wird einem Aufgabenbereich – in diesem Fall der Schule – unter Vorgabe der zu erbringenden Leistungen eine Budgetsumme zugeteilt. Man verzichtet darauf, wie dies bei der herkömmlichen Haushaltführung üblich ist, die Verwendung der Mittel pro Kostenart festzulegen. Damit vergrössert sich der freie Ermessensspielraum für die Leitungsorgane des betreffenden Aufgabenbereichs. Ein Globalbudget besteht immer aus einem Leistungsauftrag und einem entsprechend bemessenen Globalkredit, über den die Stimmbürgerschaft bei der Abstimmung über das Budget der Gemeinde zu befinden hat.

Für die Erarbeitung der Grundlagen für das Globalbudget wird eine Projektgruppe eingesetzt. Ihr gehören an: Gemeindepräsident Norbert Näf, Projektleiter; Gemeinderätin Judit Kantor, Präsidentin Kommission Bildung, Jugend und Sport (KBJS); Urs Niederer, Mitglied KBJS, sowie ein Mitglied der Kommission Finanzen und Verwaltung (muss noch bestimmt werden). Weitere Mitglieder der Projektgruppe (mit beratender Stimme) sind: Urs Weber, administrativer Schulleiter; Reinhard Trunz, Finanzverwalter; Walter Klauser, Leiter Pädagogische Fachstellen im Departement Bildung AR, und Marianne Scherrer, Sekretariat Schulleitung (Protokollführerin)Die Projektgruppe wird beauftragt, bis 30. April 2008 das erforderliche Reglement für das Globalbudget zu erarbeiten, die organisatorischen Strukturen und die Entscheidungswege bei der Umsetzung zu Handen des Gemeinderates vorzuschlagen und zu Handen der KBJS das erste Globalbudget zu beantragen. Für die Projektkosten wird ein Ausgabenbeschluss von 10’000 Franken gefasst. Darin enthalten sind sämtliche Kosten wie Sitzungsgelder und Entschädigungen externer Fachleute.

Zweckbestimmungen in Nutzungsplanung nachgeholt
Die Gemeinde Heiden hat in der Zeit vom 2001 bis 2005 die Nutzungsplanung überarbeitet. Zum Zeitpunkt der ersten öffentlichen Planauflage war das neue kantonale Baugesetz noch nicht in Kraft. Daher wurde die Grünzone innerhalb und ausserhalb der Bauzone nicht unterschieden. Auch die im neuen Baugesetz geforderte Festlegung der Zweckbestimmung der Grünzonen und der Intensiverholungszonen wurde nicht vorgenommen. Im Genehmigungsentscheid der Nutzungsplanung verfügte die Regierung, dass die Zuweisung der Grünzonen und deren Zweckbestimmung im Rahmen eines Teilzonenplanes nachzuholen sei.

Die im Zonenplan ausgewiesenen Grünzonen wurden bezüglich ihrer Funktion und Lage geprüft. Der seit dem 24. Oktober 2005 rechtskräftige Zonenplan umfasst nur Grünzonen innerhalb der Bauzone. Ausserhalb der Bauzonen bestehen in der Gemeinde keine Grünzonen. Ein Bedarf zur Ausweisung von Grünzonen ausserhalb der Bauzone besteht nicht. Analog der Zweckbestimmung der Grünzonen ist gemäss Artikel 27 des kantonalen Baugesetzes für die ausgewiesenen Intensiverholungszonen der genaue Zweck im Zonenplan zwingend zuzuweisen. Im Zonenplan hat die Gemeinde Heiden mit dem Schwimmbad, der Tennisanlage sowie der Skianlage Gebiete mit der Intensiverholungszone überlagert.

Für die Skianlage wurde im Zonenplan bereits der Zweck festgelegt. Für die Intensiverholungszonen beim Schwimmbad sowie der Tennisanlage erfolgt die entsprechende Zweckbestimmung mit diesem Teilzonenplan. Die Zweckbestimmung Grün- und Intensiverholungszonen wird für das Schwimmbad mit seinen Nebenanlagen die Zweckbestimmung «Schwimmbad» und für die Tennisanlage die Zweckbestimmung «Tennis» festgesetzt. Für diese Teilzonenplanrevision wurde vom 1. bis 30. Mai 2007 ein öffentliches Auflageverfahren durchgeführt. Dabei gab es keine Einsprachen. Die Gemeindeabstimmung über diese Vorlage findet am 21. Oktober 2007 statt. Der Gemeinderat hat dafür das Edikt verabschiedet und empfiehlt der Stimmbürgerschaft, dieser Vorlage zuzustimmen.

Sistiertes Verfahren wieder aufnehmen
Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat am 23. Mai 2006 einen Entscheid getroffen, von dem der Gemeinderat Heiden annehmen musste, dass er auch auf das vor Verwaltungsgericht hängige Verfahren zur Sportanlage Langmoos in Heiden Auswirkungen haben könnte. In diesem Entscheid ging es um die Benützung der geplanten Sportanlage «Ländli» in der Gemeinde Würenlos. Das aargauische Verwaltungsgericht entschied aufgrund einer Einsprache von Anwohnern, dass die Lärmsituation dieser Sportanlage – mangels entsprechender schweizerischer Richtlinien – nach deutschen Richtlinien beurteilt werden soll. Der Gemeinderat Heiden beantragte zur gleichen Zeit dem Verwaltungsgericht AR, das Verfahren «Sportanlage Langmoos Heiden» zu sistieren, bis das Bundesgericht in der Sache «Würenlos» entschieden hat. Denn von diesem Entscheid wurde erwartet, dass er die Wirkung eines «höchstrichterlichen Leading-case», d.h. eines «Musterurteils» haben würde.

Am 17. Juli 2007 hat nun das Bundesgericht sein Urteil gefällt. Die Beschwerde der Gemeinde Würenlos wurde gutgeheissen, das Urteil des Kantonalen Verwaltungsgerichts aufgehoben und die Angelegenheit zu neuem Entscheid an dieses zurückgewiesen. In Anbetracht des ergangenen Bundesgerichtsurteils ist der Sistierungsgrund für das Verfahren «Sportanlage Langmoos Heiden» dahingefallen. Der Gemeinderat hat daher beim Verwaltungsgericht AR beantragt, das Verfahren nun fortzusetzen. Die Kommission Bildung, Jugend und Sport wurde beauftragt, unter Beizug des FC Heiden die vom Verwaltungsgericht AR gemäss Zwischenentscheid vom 30. August/27. September 2006 geforderten Detailangaben zur geplanten Belegung zu erarbeiten.

Haus Müllersberg zur Vermietung ausgeschrieben
Die Mieter des Wohnhauses Müllersberg, das der Gemeinde gehört, haben das Mietverhältnis auf den 30. September 2007 gekündigt, weil sie in Heiden ein eigenes Haus erwerben konnten. Der Gemeinderat hat darüber diskutiert, was mit diesem Haus nun weiter geschehen soll. Dabei sind mehrere Varianten denkbar wie Verkauf, Vermietung, Abbruch oder wochenweise Vermietung als Ferienhaus. Schliesslich wurde beschlossen, das Haus Müllersberg für Fr. 1’500.00 zur Vermietung auszuschreiben. Interessenten können sich melden bei Urs Sturzenegger, Gemeindebaumeister, Tel. Nr. 071 898 89 74.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 24.09.2007 - 11:29:00