
Neuwahl eines Gemeinderates
Affeltrangen. Der Gemeinderat akzeptierte den Rücktritt von Kurt Boltshauser per 31. März 2009. Gleichzeitig legte er die Termine für die Ersatzwahl fest.
Der erste Wahlgang findet zusammen mit der eidgenössischen Abstimmung am 8. Februar 2009 statt, ein allfälliger zweiter Wahlgang wird am 15. März 2009 durchgeführt.
Auf Ende der Amtsdauer im Jahre 2011 ist mit weiteren Rücktritten zu rechnen. Dann muss vermutlich das Präsidium der Werkkommission neu besetzt werden. Das Präsidium der Werkkommission ist jene Aufgabe im Gemeinderat, welche einen Gemeinderat zeitlich am meisten beansprucht.
Seine Aufgaben sind in den letzten Jahren, vor allem im Zusammenhang mit der unmittelbar bevorstehenden Liberalisierung des Strommarktes, stark angestiegen und umfassen heute ungefähr 15 bis 20 Prozent einer normalen Arbeitszeit. Der Gemeinderat würde es deshalb als Vorteil erachten, wenn sich ein Kandidat für den Gemeinderatssitz bereit erklären würde, 2011 das Präsidium der Werkkommission zu übernehmen, und sich bis dann in die Aufgaben des Gemeinderates und jene des Werkkommissionspräsidenten einarbeiten könnte.
Bis heute war die ehemalige Ortsgemeinde Buch wie alle anderen alten Ortsgemeinden im Gemeinderat vertreten. Da die Suche nach einem neuen zukünftigen Präsidenten der Werkkommission nicht einfach sein wird, käme aus Sicht des Gemeinderates auch eine Person aus einem anderen Gemeindeteil in Frage. Bei den ordentlichen Erneuerungswahlen im Jahre 2011 könnte wieder eine Person aus Buch vorgeschlagen werden.
Gemäss dem Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht sind offizielle Wahlvorschläge bis spätestens dem 55. Tag vor der Abstimmung dem Gemeinderat einzureichen, d.h. bis Montag, 15. Dezember 2008. Die Vorgeschlagenen sind mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenenfalls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen und müssen den Wahlvorschlag unterschreiben. Ihre Unterschrift kann nicht zurückgezogen werden.
Der Wahlvorschlag ist von mindestens zehn Stimmberechtigten aus der Gemeinde zu unterzeichnen. Derart angemeldete Kandidaturen werden dem Stimmmaterial als offizielle Wahlvorschläge beigelegt. Es können natürlich auch andere Personen vorgeschlagen und gewählt werden, sie erscheinen aber nicht auf dem offiziellen Wahlvorschlag. Formulare für offizielle Wahlvorschläge können beim Gemeindeammann bestellt werden.