Neuregelungen im Asylwesen?
AR. Die Zahl der anwesenden Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen hat stark abgenommen.
Zudem wird die Revision des Asylgesetzes des Bundes Auswirkungen auf die Kantone haben.
Aus diesen Gründen hat der Regierungsrat das Asylwesen einer Prüfung unterzogen und schlägt dem Kantonsrat eine Totalrevision der geltenden Asylverordnung vor.
Wichtigste Neuerung dabei ist der geänderte Finanzierungsmodus zwischen Kanton und Gemeinden.
Regierungsrat schlägt Neuregelung im Asylwesen vor
Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat zuhanden der Sitzung vom 24. September 2007 den Entwurf einer totalrevidierten Asylverordnung. Darin wird zwar an der bewährten Organisation der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden festgehalten.
Um die rückläufigen Bundesmittel möglichst effektiv einzusetzen, schlägt der Regierungsrat aber einen neuen solidarischen Verteilschlüssel für künftige Mehraufwendungen vor. Nach der Revision des eidgenössischen Asylgesetzes werden zudem Details, die bis anhin auf Bundesebene geregelt waren, neu in die kantonalen Bestimmungen aufgenommen.
Rückgang wirkt sich auf Gemeinden und Kanton aus
In den letzten Jahren ist die Zahl der anwesenden Asylsuchenden zurückgegangen, von 191 Personen im Jahre 2002 auf 78 Personen Ende Juli 2007. Obwohl in derselben Zeit die Zahl der vorläufig Aufgenommenen von 56 auf heute 80 Personen zugenommen hat, ist die Gesamtzahl rückläufig.
Dies hat dazu geführt, dass Asylsuchende wie auch vorläufig Aufgenommene heute nur noch in 12 Ausserrhoder Gemeinden wohnen. Diese Gemeinden und der Kanton tragen die mit der Zuweisung verbundenen, insbesondere finanziellen, Lasten heute alleine. Die bisherige solidarische Verteilung durch Zuweisung der Asylsuchenden auf sämtliche Gemeinden befriedigt nicht mehr.
Lastenverschiebung durch revidiertes Asylgesetz
Das revidierte Asylgesetz des Bundes unterstützt zum einen den Vollzug von abschlägigen Asylentscheiden. Zum anderen wurden aber auch Regelungen eingeführt, die Auswirkungen auf die Sozialhilfe und den Kostenverteiler zwischen Kanton und Gemeinden haben. Bisher erhielten die Kantone vom Bund einen Grundbeitrag, um minimale Unterbringungs- und Betreuungsstrukturen aufrecht zu erhalten.
Damit sollen beispielsweise Schwankungen bei den Zuweisungen des Bundes aufgefangen werden. Im Rahmen der Einführung eines neuen Abgeltungssystems wird dieser Grundbeitrag gestrichen. Zudem wird die Zuständigkeit für die Sozialhilfe zugunsten von vorläufig Aufgenommenen sieben Jahre nach deren Einreise vom Bund an die Kantone übergehen. Das bedeutet, dass der Bund nicht mehr zahlt, wenn Sozialhilfe ausgerichtet werden muss. Dies führt ebenfalls zu einer Kostenverschiebung.
Arbeitsgruppe eingesetzt
Der Regierungsrat erwartet, dass die Abgeltungen des Bundes die Aufwendungen der Gemeinden und des Kantons nicht mehr decken werden – trotz der rückläufigen Zahl der sozialhilfebeziehenden Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen. Traditionell sind die Gemeinden wichtige Partner im Bereich des Asylwesens. Deshalb hat der Regierungsrat zur Bearbeitung dieser Fragen eine paritätische Arbeitsgruppe mit politischen und fachlichen Vertretungen von Gemeinden und des Kantons eingesetzt.
Überarbeitung der Asylverordnung
Die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe flossen in die vom Regierungsrat dem Kantonsrat vorgelegte Totalrevision der Asylverordnung ein. Basis dazu sind zwei Grundsatzartikel im neuen Sozialhilfegesetz. Regelungen zu Organisation, Zuständigkeiten und Kompetenzen, aber auch zu Nothilfe, Sozialhilfe und Betreuung von Asylsuchenden sowie zur Integration von vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen wurden in den neuen Entwurf aufgenommen. Neben den erwähnten Neuerungen wurden aber ebenso langjährig bewährte Strukturen erhalten.
Neuer Finanzierungsmodus
Inhaltlich wichtigste Neuerung des Verordnungsentwurfes ist ein neuer Finanzierungsmodus. Der Kanton erfasst die Aufwände bei den betroffenen Gemeinden sowie dem kantonalen Zentrum. Die Gesamtkosten werden den eingegangenen Bundesabgeltungen gegenübergestellt. Ein allfälliger Mehr- oder Minderaufwand wird nach einem fixen Schlüssel auf sämtliche Gemeinden und den Kanton verteilt.
Dies ermöglicht es, die schwindenden Bundesabgeltungen sehr effektiv einzusetzen und in den Aufnahmegemeinden die Kosten auf ein der Gemeindegrösse entsprechendes Mass zu reduzieren. So wird mit dem neuen System ein solidarischer Kostenteiler sichergestellt, unabhängig davon, in welcher Gemeinde die Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen wohnhaft sind.



























