Neugestaltung Dunantplatz ist freigegeben
Heiden. Die Gemeindekanzlei meldet, dass das Altersheim Quisisana zur Zeit von einer Interimistische Geschäftsleitung geführt wird und das die Umgestaltung des Dunantplazes freigegeben ist.
Zur Zeit ist Margrit Mehr Münsterberg, Leiterin des Altersheims Quisisana, beurlaubt. Für die Zeit dieser Beurlaubung wird das Heim von einer interimistischen Geschäftsleitung geführt, der folgende Personen angehören:
Martin Niederer, Küchenchef Markus Hilber, Vize-Gemeindepräsident und Präsident der Kommission Heime Rosmarie von Gunten, Stellvertreterin Heimleiterin Quisisana und Leiterin Hauswirtschaft Brigitte Bott, Leiterin Pflegedienst Claudia Gabathuler, Sekretariat.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Umgestaltung des Dunantplatzes zur Ausführung freizugeben und dazu einen Ausgabenbeschluss in Höhe von 265’000.00 Franken zu Lasten der Investitionsrechnung gefasst. Dieser Beschluss wird dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Referendumsfrist läuft bis Donnerstag, 5. März.
Zur Ausführung gelangen soll ein Konzept des St.Galler Landschaftsarchitekten Tobias Pauli. Dazu gehört, dass das Dunant-Denkmal in seiner Lage und axialen Ausrichtung verschoben werden und damit einen sehr prominenten Standort erhalten soll. Der Dunantplatz wird zu einem offenen Platz mit räumlich klar zugewiesenen Bereichen und Funktionen wie Platz unter den Linden, Gedenkstätte Henry Dunant und Aussichtsplattform.
Der Referendumsbericht kann über Telefonnummer 071 / 898 89 89 angefordert oder im Rathaus an der Réception bezogen werden. Im zweiten Obergeschoss des Rathauses können auch die Pläne für die Umgestaltung des Dunantplatzes eingesehen werden.
Die pro senectute wurde für ihre Tätigkeit bisher von der Gemeinde mit 2’000.00 Franken pro Jahr unterstützt. Im Rahmen des neuen Finanzausgleichs (NFA) sind die Bundesbeiträge für folgende Dienstleistungen der pro senectute gestrichen worden:
Sozialberatung für Heimbewohnerinnen und Heimbewohner Heimturnen (Bewegung & Gedächtnistraining)
Die pro senectute finanzierte diese Dienstleistungen bis ins Jahr 2006 – praktisch ohne Beiträge von Gemeinden und Kanton – zu 25 Prozent durch den Verkauf von Dienstleistungen; zu 35 Prozent durch Spenden, Legate, Vermögenserträge und zu 40 Prozent durch einen Leistungsvertrag mit dem Bund. Wegen des Wegfalls der Bundessubventionen für Heimbewohnerinnen und -bewohner öffnet sich jetzt aber eine Finanzierungslücke. Die pro senectute möchte die Heimberatungen jedoch weiterhin kostenlos anbieten können.
Der Gemeinderat anerkennt diese Anstrengungen und ist bereit, die Arbeit der pro senectute in grösserem Ausmass als bisher zu unterstützen. In dieser Absicht hat der Gemeinderat mit der pro senectute eine Beitragsvereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichtet sich die Gemeinde, pro Kopf der Bevölkerung jährlich einen Franken an die pro senectute Appenzell Auserrhoden zu bezahlen, das heisst rund 4’100.00 Franken pro Jahr. Im Gegenzug kann die pro senectute die Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern von Alters- und Pflegeheimen im bisherigen Rahmen weiterführen.



























