Neues Volkszählungssystem

Der Regierungsrat hat beschlossen, die Stichprobengrösse bei Strukturerhebungen im Kanton versuchsweise während dreier Jahre zu verdoppeln.

Damit will er die Informationsverluste aufgrund des Systemwechsels bei der eidgenössischen Volkszählung teilweise ausgleichen. Die Kosten dafür belaufen sich auf 165’000 Franken.

Anfang 2008 ist das revidierte Bundesgesetz über die eidgenössische Volkszählung in Kraft getreten. Damit wird ein umfassender Systemwechsel vollzogen. Die bis anhin alle zehn Jahre durchgeführte Volkszählung wird abgelöst durch ein integriertes System.

Es besteht aus einer Kombination eines Datenbezugs von bestehenden Registern und Stichprobenerhebungen, die im Rhythmus eines Jahres durchgeführt werden. In der bedeutendsten Erhebung, der Strukturerhebung, sollen die wichtigsten, in den bestehenden Registern nicht verfügbaren Angaben gewonnen werden, wie sie sich früher aus den Volkszählungen ergaben.

Für die Kantone und Gemeinden bringt der Systemwechsel gravierende Informationsverluste mit sich, da in den Registern nur ein Teil der bisher in den Volkszählungen erhobenen Informationen verfügbar ist. Die Stichprobengrösse der ergänzenden Strukturerhebung reicht nicht aus, um die Lücken zu schliessen.

Damit fehlen insbesondere auf Gemeindeebene aussagekräftige Informationen zum Beispiel zu den Pendlerströmen und den benutzten Verkehrsmitteln. Den Kantonen steht es allerdings frei, auf eigene Kosten die Aussagekraft der Strukturerhebung zu verbessern.

Abklärungen der Dienststelle für Statistik (der Staatskanzlei) haben gezeigt, dass sich die Datenbedürfnisse der kantonalen Verwaltung ohne Aufstockung der Strukturerhebung nicht decken lassen. Dasselbe gilt für Datenbedürfnisse, die von Politik, Gemeinden, Wirtschaft, speziellen Interessensgruppen und der Öffentlichkeit an die Dienststelle für Statistik herangetragen werden.

Aufgrund des Systemwechsels wird es allerdings bei keiner der zulässigen Aufstockungsvarianten mehr möglich sein, aussagekräftige Resultate für sämtliche Thurgauer Gemeinden zu erhalten.

Nach der Bewertung verschiedener Optionen hat der Regierungsrat beschlossen, die Stichprobe der Strukturerhebung vorerst für die Jahre 2010 bis 2012 zu verdoppeln. Danach soll der Aufstockungsgrad aufgrund der Erfahrungen überprüft werden. Die Kosten für die Verdoppelung belaufen sich auf 165 000 Franken. Sie werden zentral bei der Dienststelle für Statistik budgetiert.

Thurgau / 15.01.2009 - 09:23:00
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