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Neues Strassengesetz ab 1. Februar gültig

Appenzellerland. Das neue Gesetz sowie die Verordnung über die öffentlichen Strassen treten am 1. Februar in Kraft.

Sie regeln das Strassenwesen auf Kantons- und Gemeindeebene neu. Gleichlaufend erlangt auch der neue
kantonale Gebührentarif zum Strassengesetz Gültigkeit.
Am 26. Oktober 2009 hat der Kantonsrat in zweiter Lesung das neue Strassengesetz (StrG) erlassen; Ende
2009 ist die fakultative Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. An der Sitzung vom 19. Januar hat der Regierungsrat beschlossen, das neue Strassengesetz auf den 1. Februar 2010 in Kraft zu setzen. Es löst das Gesetz über die Staatsstrassen aus dem Jahre 1972 ab und harmonisiert das Strassenwesen auf Kantons- und Gemeindeebene. Gleichlaufend hat der Regierungsrat die zugehörige Strassenverordnung erlassen. Diese konkretisiert das Gesetz näher und beinhaltet zahlreiche technische und verfahrensrechtliche Vorschriften. Ein wesentlicher Teil darin sind Bestimmungen über das Perimeterverfahren.
Auch wurde der Gebührentarif zum Strassengesetz aus dem Jahre 1997 angepasst. Dieser gilt ebenfalls ab
dem 1. Februar. Der Gebührentarif regelt die Gebühren von kantonalen Stellen für die Behandlung und Bewilligung von Baugesuchen sowie für die Benützung des öffentlichen Grundes im Eigentum des Kantons. Im überarbeiteten Erlass wurde der Gebührenrahmen aufgrund der Teuerung der letzten Jahre leicht erhöht.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 20.01.2010 - 09:42:37