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Neues Gesetz für Berufsbildung

Ausserrhoden. Der Regierungsrat verabschiedet ein neues Berufsbildungsgesetz. Neu sollen die Kosten für das zehnte Schuljahr von Eltern und Kanton und nicht mehr von den Gemeinden übernommen werden.

Seit dem 1. Januar 2004 ist die neue Berufsbildungsgesetzgebung des Bundes in Kraft. Die Kantone müssen ihre kantonalen Erlasse innerhalb einer fünfjährigen Übergangsfrist an das neue Bundesrecht anpassen. Die Regierung von Ausserrhoden hat dem Kantonsrat jetzt ein neues kantonales Rahmengesetz für die Berufsbildung überwiesen.

Zehntes Schuljahr neu vom Kanton finanziert
Als wesentliche Neuerung weitet der Bund die Berufsbildungsgesetzgebung auf Berufe in den Bereichen Gesundheit, Soziales, Kunst sowie Land- und Forstwirtschaft aus.

Weiter löst die Bundesgesetzgebung die zehntes Schuljahre aus der Volksschule heraus und ordnet sie neu der Berufsbildung auf der Sekundarstufe II zu. Das kantonale Einführungsgesetz regelt neu nicht nur die klassischen schulischen zehntes Schuljahre, sondern sämtliche Brückenangebote zwischen der obligatorischen Volksschule und weiterführenden Ausbildungen auf der Sekundarstufe II. Während heute die zehntes Schuljahre von den Gemeinden finanziert werden, übernimmt künftig der Kanton diese Kosten.

Ausserdem müssen die Erziehungsberechtigten neu mindestens zehn Prozent der Schulgelder von Brückenjahren selber tragen. Jugendliche können künftig zwischen verschiedenen anerkannten Angeboten grundsätzlich frei wählen. Ein Aufnahmeverfahren soll sicherstellen, dass das richtige Angebot ausgewählt wird.

Mit der Kostenpflichtigkeit der Angebote und einer Intensivierung des Berufswahlprozesses auf der Oberstufe soll die Anzahl der Jugendlichen in Brückenangeboten mittelfristig gesenkt werden.

Kurse müssen finanziell gedeckt sein
Eine zweite inhaltliche Neuerung betrifft die allgemeine Weiterbildung. Sie wird umfassender und klarer geregelt. Heute können Kanton und Gemeinden die Erwachsenenbildung unterstützen, indem sie finanzielle Beiträge leisten oder Infrastruktur zur Verfügung stellen. Künftig müssen die Kursgelder grundsätzlich den gesamten Aufwand decken. Beiträge des Kantons an Angebote der allgemeinen Weiterbildung sind neu an klare Kriterien geknüpft. Darunter fallen beispielsweise Kurse für benachteiligte Bevölkerungsgruppen oder für Personen, welche von tief greifenden wirtschaftlichen oder technologischen Veränderungen betroffen sind.

Eine Änderungen ergibt sich auch in der Finanzierung der Berufsbildung. Heute beteiligen sich die Gemeinden an den Kosten der Berufsbildung, ohne aber konkrete Aufgaben in diesem Bereich zu erfüllen. Nach dem Entwurf werden sich die Gemeinden künftig nicht mehr an der Finanzierung der Berufsbildung beteiligen. Im Rahmen der Umsetzung der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) werden diese Mehraufwendungen des Kantons durch Mehrbelastungen der Gemeinden kompensiert.

Appenzell AusserrhodenAppenzell Ausserrhoden / 05.02.2007 - 11:24:00