Neues Beurkundungsgesetz gilt ab 1. Februar
Herisau/AR. Am 26. Oktober 2009 hat der Kantonsrat ein Beurkundungsgesetz (BeurkG) erlassen; Ende 2009 ist die Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen. An der Sitzung vom 26. Januar 2010 hat der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden beschlossen, das Gesetz sowie die dazugehörige Verordnung auf den 1. Februar 2010 in Kraft zu setzen.
Mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen wird das öffentliche Beurkundungswesen im Kanton erstmals klar und umfassend geregelt. Neu haben auch die im kantonalen Anwaltsregister eingetragenen Anwältinnen und Anwälte die Möglichkeit, sich als öffentliche Urkundspersonen registrieren zu lassen. Damit wechselt der Kanton vom bisherigen reinen Amtsnotariat – mit den Gemeindeschreiberinnen und Gemeindeschreibern sowie deren Stellvertretungen als einzige öffentliche Urkundspersonen – zu einem Mischsystem Amtsnotariat/freies Notariat. Somit entfällt der bestehende Standortnachteil gegenüber den Nachbarkantonen für die in Appenzell Ausserrhoden domizilierten Anwaltskanzleien.



























