Neues Berghotel auf der Schwägalp geplant
Hundwil/AR. Die Säntis-Schwebebahn AG plant einen Neubau des Berghotels Schwägalp. Und im Auftrag des Kantons wurde das Grundbuchamt inspiziert.
Eine Totalsanierung des bestehenden kommt aufgrund der schlechten Bausubstanz und der völlig verwinkelten Grundrisse nicht in Frage. Damit der Neubau touristisch (Restaurant) und betriebswirtschaftlich (Anlieferung auf den Säntis) ökonomisch genutzt werden kann, muss der Neubau direkt an der Talstation der Schwebebahn angeschlossen werden können.
Weiter zu beachten ist, dass die heutigen Gebäude gemäss Gefahrenkarte im Gebiet mit «mittlerer Gefährdung» (Steinschlag, Lawinen) stehen und eine Eisschlaggefahr von den Tragseilen der Schwebebahn besteht. Voraussetzung für die weitere Projektierung und die Ausarbeitung eines Sondernutzungsplanes ist die hierfür erforderliche planungsrechtliche Grundlage in Form einer Zonenplananpassung. Unter Berücksichtigung der betrieblichen, raumplanerischen und gefahrenrelevanten Aspekte ist das Bauvorhaben faktisch an den beabsichtigten Standort gebunden. Dabei wird auch die Waldfläche geringfügig tangiert, was ein entsprechendes Rodungsverfahren nötig macht.
Gemäss Bauregelement besteht in dieser Zone eine Quartierplanpflicht. Vorgängig eines Baugesuches sind zwingend die Erschliessung und die «besondere Bauweise» im Rahmen eines Sondernutzungsplanes im Detail zu regeln. Sondernutzungspläne sind öffentlich aufzulegen und werden durch den Gemeinderat erlassen. Sie müssen vom Departement Bau und Umwelt genehmigt werden.
Nach dem Bezug des Neubaus soll das bestehende Berghotel abgerissen und das Areal renaturiert werden.
Vom 14. Januar bis 12. Februar erfolgte die öffentliche Planauflage. Gegen die beabsichtigte Umzonung sind keine Einsprachen eingegangen.
Der Gemeinderat beantragt den Stimmberechtigten einstimmig den Teilzonenplan Schwägalp, Parz. Nr. 853, 860 und die Teilrevision Zonenplan, Gefahrenzonen Teilgebiet Schwägalp, an der Abstimmung vom 29. März zu genehmigen. Der Säntis und die Schwägalp gehören zu den wichtigsten touristischen Einrichtungen der Ostschweiz. Die touristische Nutzung und Infrastrukturen sollen marktgerecht erhalten und entwickelt werden.
Grundbuchinspektion
Im Auftrage des Kantons wurde das Grundbuchamt durch den Notariatsinspektor des Kantons Zürich inspiziert. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Grundbuchführung nicht mehr auf diese Art erfolgen dürfte. Sofern die Bereinigungsarbeiten in der bisherigen Kadenz weitergeführt werden, kann auf nicht bezifferbare Jahre hinaus nicht mit der Einführung des elektronischen Grundbuches TERRIS gerechnet werden. Dadurch wird die Grundbucheinrichtung Hundwil zu einer «informatiklosen Insel» im Kanton, was durchaus auch zu Komplikationen mit Projekten des Bundes führen könnte.
Die Geschäftserledigung durch Walter Buff und seine Stellvertreterin Heidi Hertler wird als gut beurteilt. Die Urkunden und Grundbuchanmeldungen sind fachlich kompetent abgefasst und auch die Bereinigungsarbeiten wiesen ein hohes Niveau auf.