Neues Abwasserreglement
Heiden. Zum wichtigsten Instrument für den zukunftsgerichteten Vollzug der Gewässerschutzaufgaben in der Gemeinde soll das kommunale Abwasserreglement werden.
Der Gemeinderat Heiden bringt am Wochenende vom 26./27. April ein neues Abwasser-Reglement zur Abstimmung. Das Reglement ist – was dessen finanzielle Aspekte betrifft – auf dem Verursacher- und Kostendeckungsprinzip aufgebaut. Die Anwendung dieser beiden Prinzipien bedingt eine bestimmte die Gebührengestaltung. Diese beinhaltet einen Anschlussbeitrag und eine Benützungsgebühr, wobei die Benützungsgebühr aufgeteilt wird in eine Grundgebühr (neu), Schmutzwassergebühr und Meteorwassergebühr (neu). Der Anschlussbeitrag wird einmalig erhoben, die Benützungsgebühr jährlich wiederkehrend.
Die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung setzt eine gegenüber früheren Zeiten korrigierte Gewässerschutzphilosophie um: Gleichberechtigt neben dem qualitativen steht heute der quantitative Gewässerschutz.
Wichtigstes Instrument für Vollzug der Gewässerschutzaufgaben
Neben diesen neuen Schwerpunkten wird aber auch dem bisher Erreichten viel Gewicht beigemessen: Zentrale Anliegen sind dabei der Unterhalt und die langfristige Finanzierbarkeit der Gewässerschutzanlagen. Die Fragestellungen, die sich daraus ergeben, wurden im Rahmen des Generellen Entwässerungsplans bearbeitet. Heute liegen die notwendigen Grundlagen für die Umsetzung dieser zentralen Anliegen in der Gemeinde Heiden vor. Zum wichtigsten Instrument für den zukunftsgerichteten Vollzug der Gewässerschutzaufgaben in der Gemeinde soll das kommunale Abwasserreglement werden. Am 27. April entscheidet die Stimmbürgerschaft über dessen Anwendung.
Anpassung an Gesetzesänderungen
Hauptgründe für die Umarbeitung und Anpassung des bisherigen Abwasserreglements sind geändertes Bundesrecht (Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer GSchG vom 24. Januar 1991) sowie das total revidierte kantonale Umwelt- und Ge-wässerschutzgesetz. Das dazugehörende Einführungsgesetz und die Verordnung wurden vom Regierungsrat per 1. Oktober 2005 in Kraft gesetzt.
Das Abwasserreglement enthält die notwendigen Bestimmungen für
• die Anschlusspflicht;
• die Bewilligung und Kontrolle;
• die technische Vorschriften;
• den Unterhalt und Betrieb;
• die finanziellen Aspekte.



























