Neuer Finanzausgleich auf gutem Weg
Frauenfeld. Die Synode der Evangelischen Landeskirche Thurgau beschloss an ihrer gestrigen Tagung bestehende Organisationen im Bereich Familie und Seelsorge verstärkt zu unterstützen.
Die Schaffung einer Teilzeitstelle für Gastgewerbeseelsorge lehnte sie ab.
Die Synode setzt den Zentralsteuerfuss, gleichbleibend seit 2001, auf 2.5 Prozent fest und genehmigte das Budget 2009. Es rechnet bei Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.1 Mio. Franken mit einem Fehlbetrag von 32‘487 Franken.
Kirchenrat von Suche entbunden
Mit den eingesparten Mitteln, die durch den Ausstieg aus der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstelle Weinfelden (EFLB) frei geworden sind, unterstützt die Landeskirche bestehende Organisationen. Die Thurgauische Evangelische Frauenhilfe und die Partnervermittlung «Unterwegs zum Du» erhalten je 5000 Franken zusätzlich. Der ambulante Hospizdienst Thurgau wird neu mit 6‘000.- Franken unterstützt. Für eine Aufstockung der bisherigen Unterstützung an die Thurgauische Arbeitsgemeinschaft für Elternorganisationen Tageo sprach sich eine knappe Mehrheit aus und würdigte das Engagement der Tageo in der Elternbildung. Damit ist die Herausgabe des Elternbildungskalenders, der in einer Auflage von 32 000 Exemplaren an allen öffentlichen Schulen verteilt wird, für das kommende Jahr gesichert. Entsprechend einem Antrag von Roland Gahlinger, Aadorf, wurde der Kirchenrat von der weiteren Suche nach neuem Engagement als Nachfolgeprojekt für die EFLB entbunden.
Keine neue Stelle für Gastgewerbe-Seelsorge
Nur eine Minderheit stellte sich hinter das kirchenrätliche Anliegen, eine befristete Teilzeitstelle für Seelsorge im Gastgewerbe zu schaffen. Die Anregung dazu kam von der Branchenorganisation „Gastro Thurgau“, die wegen spezieller Arbeitszeiten in der Gastronomie ein Bedürfnis nach spezieller Seelsorge erkennt.
Finanzausgleich kommt in die 2. Lesung
Eine Neuregelung erfährt der Finanzausgleich. Im Wesentlichen folgte die Synode nach längerer Diskussion dem Antrag des Kirchenrats. Die Beitragsverteilung bei Gemeindezusammenschlüssen und -reorganisationen sowie für ausserordentliche Aufwendungen wird in 2. Lesung im Juni 2009 geregelt. Die Bemessungsgrundlage soll nicht mehr wie bisher auf den Mindeststeuerfuss abstellen sondern auf eine mittlere Steuerkraft pro Einwohner. Sie soll den ausgleichsberechtigten Gemeinden grössere Autonomie gewähren.
Um Ausgleichsleistungen für anerkannten Aufwand zu erhalten, mussten Kirchgemeinden bisher einen Mindeststeuerfuss von 32 % vorweisen. Entsprechend dem Beispiel des Kantons soll neu die Gewährung einer bestimmten Mindestausstattung im Vergleich zur mittleren Steuerkraft pro Einwohner garantiert sein. Diese Mindestausstattung soll in bestimmten Fällen durch Sonderbeiträge ergänzt werden. Statt wie bisher 600‘000 bis 700‘000 Franken rechnet der Kirchenrat ab 2010 mit Ausgaben von 850‘000 Franken. Die neue Regelung tritt voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft.
Entschädigungsverordnung neu geregelt
Die Synode unterzog die Entschädigungsverordnung einer Gesamtrevision. Neu erhalten Pfarrpersonen für den Bereitschaftsdienst eine Entschädigungspauschale von 80 Franken pro Woche auch dann, wenn sie während der Stellvertretung nicht konkret zum Einsatz kommen. Mentore und Mentorinnen, die Pfarrer und Pfarrerinnen ohne Konkordatsabschluss –in der Regel sind dies Personen, die ihr Theologiestudium im Ausland absolviert haben- beim Einstieg ins Pfarramt begleiten, werden pauschal entschädigt.
Die Synode gab grünes Licht für die Ablösesumme von 111 000 Franken für einen Einmalauskauf. Damit soll der Teuerungsausgleich auf Rentenleistungen für Pensionierte ab 2002 abgelöst werden. Bisher wurde dieser Ausgleich jährlich mit der Pensionskasse abgerechnet.
Im vorgängigen Synodegottesdienst rief Pfarrer Roger Nünlist die Synodale auf, sich bei den bevorstehenden Verhandlungen mutig vom prophetischen Geist Gottes und nicht von den Gesetzen der Wirtschaft leiten zu lassen. Er wünschte einen kühlen Kopf, ein warmes Herz und eine langsame Zunge.
Motion auf Wiederwahl eingereicht
Verena Fankhauser, Frauenfeld, reichte eine Motion zur Wiederwahl von ordinierten Personen ein. Sie bittet den Kirchenrat die rechtlichen Grundlagen dafür zu schaffen, damit sich die ordinierten Personen in Kirchgemeinden alle vier Jahre zur Wiederwahl stellen müssen. Die Motionärin konnte 40 Mitunterzeichnende für ihr Anliegen gewinnen.
Nach geltender Kirchenverfassung werden ordinierte Personen nur einmal, zu Beginn ihrer Tätigkeit, durch die Kirchgemeindeversammlung gewählt. Die Einführung der turnusgemässen Wiederwahl würde eine Verfassungsänderung voraussetzen, diese müsste dem Thurgauer Kirchenvolk zur Abstimmung vorgelegt werden.