Neue Weisung für die Aufnahme von Gymnasiasten
Appenzell/AI. Die Standeskommission teilte die neue Weisung betreffend die Aufnahme von Schülern ins Gymnasium Appenzell mit.
Das Erziehungsdepartement Appenzell I.Rh. hat in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998 eine Weisung betreffend die Aufnahme von Schülern ins Gymnasium Appenzell erlassen. Demnach werden ab 1. Januar 2010 nur noch Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Appenzell I.Rh., aus den beiden Ausserrhoder Gemeinden Urnäsch und Gais sowie die neu ins Internat eintretenden in das Gymnasium aufgenommen. In das Internat können mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute nur noch Personen mit Wohnsitz ausserhalb der beiden Appenzeller Kantone neu eintreten. Von dieser neuen Weisung werden die am 1. Januar 2010 das Gymnasium Appenzell besuchenden Schülerinnen und Schüler nicht berührt.



























