
Neue Strommarktordnung – neue Preise
Auch die Arbon Energie AG und das EW Romanshorn werden ab 1. Januar 2009 höhere Strompreise in Rechnung stellen.
Übergeordnete Abgaben im Rahmen der neuen Strommarktordnung erfordern preisliche Anpassungen. Im regionalen Vergleich werden die beiden SN Energie-Aktionäre aber weiterhin sehr attraktive Strompreise anbieten. Detaillierte Zahlen werden nach Ablauf der Meldefrist publiziert.
Die Arbon Energie AG und das EW Romanshorn haben sich vor ein paar Jahren an der SN Energie AG als Aktionäre beteiligt. Dies, um ihren Kunden günstigere Strompreise bieten zu können. In der Folge wurden auch eigene Leitungen gebaut, die eine entsprechende Versorgung ermöglichten. Der Strompreis konnte dadurch markant gesenkt werden.
Die neue Strommarktordnung fordert ihren Tribut
Heute stehen die beiden Unternehmen vor der Einführung der neuen Strommarktordnung. Diese verursacht zahlreiche neue Abgaben. Namentlich die Abgaben an die Swissgrid zur Abgeltung von Systemdienstleistungen im Betrage von 0.9 Rappen pro kWh, zur Förderung erneuerbarer Energien, die maximal 0.6 Rappen pro kWh betragen soll, sowie zur eigentlichen Netznutzung.
Externe Effekte
Die beiden Unternehmungen haben diese neuen, übergeordneten Abgaben allesamt zu ent- richten. Sie sind fester Bestandteil der neuen Strommarktordnung. Die SN Energie AG, der eigentliche Stromlieferant der Arbon Energie AG und des EW Romanshorn, hat den Strom- preis in etwa gleich belassen. Somit sind die Preiserhöhungen externe Effekte, die durch die neue Strommarktordnung ausgelöst werden.
Marktöffnung
Mit der neuen Marktordnung könnten Kunden mit Strombezügen von über 100 MWh pro Jahr in dieser ersten Marktöffnungsphase den bisherigen Energie-Lieferanten wechseln. Dies allerdings nur, wenn sie die Energiebezüge bis spätestens 31. Oktober per 31. Dezember kündigen. Beide Unternehmen würden einen solchen Wechsel sehr bedauern, sie glauben aber nicht, dass viele von diesem neuen Recht Gebrauch machen werden. Einerseits, weil das Preisangebot der Arbon Energie AG und des EW Romanshorn auch für diese Kunden sehr attraktiv sein wird. Andererseits, weil ein Wechsel auch für den Kunden nachteilige Konsequenzen haben könnte. Zumal für den Fall, dass der Kunde später wieder zum heutigen Lieferanten zurück möchte. Dieser kann dann per Gesetz den rückkehrenden Kunden ebenfalls zu Marktkonditionen beliefern, was derzeit mit höheren Preisen verbunden wäre.
Spezielle Kommunikation der neuen Preise
Die neuen Strompreise sollten den Behörden per 1. September bekannt sein. Die beiden Unternehmen werden diese Vorgabe selbstverständlich beachten. Die Kunden werden alsdann über die neuen Preisen detailliert informiert. Die neuen Preise werden selbstverständlich auch über das Internet abrufbar sein.
Weitsichtiger Entscheid
Angesichts der neuen Strommarktordnung war der damalige Entscheid der beiden Unternehmen, Aktionäre der SN Energie AG zu werden, nicht nur richtig, sondern äusserst weitsichtig. Diese Beteiligungen helfen heute, im liberalisierten Stromumfeld eine gute Ausgangslage zu besitzen sowie preislich wie versorgungstechnisch ein äusserst attraktives Angebot bieten zu können. Die Kunden können davon ausgehen, dass sich die beiden Unternehmen weiterhin engagiert für einen günstigen Strom in ihrem Einzugsgebiet einsetzen werden.