
Neue Sozialhilfeverordnung
AR. Der Regierungsrat hat als Ausführungsbestimmung zum Sozialhilfegesetz eine Verordnung erlassen.
Diese sieht im Wesentlichen eine Verbindlicherklärung der von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe erlassenen Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) vor. In wenigen Fällen werden Abweichungen von diesen Richtlinien festgelegt. Um möglichen extremen Situationen angemessen Rechnung tragen zu können, wurde in der Verordnung verdeutlicht, dass ein Abweichen von den SKOS-Richtlinien auch denkbar sei, wenn besondere Umstände es rechtfertigten.
Dies entspricht der bisherigen Praxis des Regierungsrates bei der Behandlung von Beschwerden in diesem Bereich. Abweichungen in solchen Fällen sind klar zu begründen. Die Verordnung gilt ab dem 1. Januar 2009.