Neue Regelung der Arbeitsbedingungen
Herisau. Für die Angestellten der Appenzeller Bahnen gilt ab dem 1. Juli ein Firmenarbeitsvertrag (FAV).
Der Vertrag wurde nach intensiven Verhandlungen mit dem Schweizerischen Eisenbahnund Verkehrspersonal-Verband (SEV) unterzeichnet.
Nach der Fusion der Appenzeller Bahnen, der Trogenerbahn, der Rorschach-Heiden-Bergbahn und der Bergbahn Rheineck-Walzenhausen, werden jetzt die Arbeitsbedingungen aller Angestellten einheitlich geregelt, wie das Bahnunternehmen am Freitag mitteilte.
Der Firmenarbeitsvertrag bringt weder Mehrkosten noch Einsparungen. Als Arbeitszeit gilt eine 41-Stunden-Woche. Die Löhne der Bahnangestellten werden nach einem neuen Lohnsystem mit acht «Lohnbändern» bemessen.



























