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Neue Quellensteuertarife

AI. Ausländische Arbeitnehmer, ohne Niedererlassungsbewilligung C, sind für ihre Erwerbseinkünfte quellensteuerpflichtig.

Ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung C (Saisoniers, Asylbewerber, Jahres-, Wochen- und Kurzaufenthalter sowie Grenzgänger) sind für ihre Erwerbseinkünfte in der Schweiz quellensteuerpflichtig.

Der Arbeitgeber muss von den monatlichen Erwerbseinkünften dieser ausländischen Arbeitnehmer den Quellensteuerabzug auf der Grundlage des entsprechenden Tarifs vornehmen.

Die Tarife unterscheiden zwischen Alleinstehenden, verheirateten Alleinstehenden und Doppelverdienern. Aufgrund verschiedener Anpassungen der Steuergesetzgebung in den letzten Jahren hat die Steuerverwaltung Appenzell I.Rh. eine Anpassung der Quellensteuertarife ausgearbeitet. Die Standeskommission hat den neuen Tarifen der Quellensteuer für ausländische Arbeitnehmer ohne Niederlassungsbewilligung, die ab 1. Januar 2008 zur Anwendung gelangen, die Genehmigung erteilt.

Appenzell InnerrhodenAppenzell Innerrhoden / 18.04.2008 - 09:03:00