Neue Plattform für Thurgauer Kultur online

TG. Ab Mittwoch, 13. Mai, ist thurgaukultur.ch online. Die Plattform bietet eine umfassende, redaktionell betreute Kultur-Agenda, ein Online-Magazin und Services für Kulturveranstalter im Thurgau.

Dazu gehören kostenlose Sitzplatzreservationslösungen und ein Online-Ticketing. Sämtliche Kulturveranstaltungen im Kanton sind zentral erfasst und werden an alle interessierten Medien, Gemeinden, Tourismusorganisationen, Vereine und andere Homepage-Betreiber weitergegeben.

Information und Meinungsaustausch
Das Internetportal soll eine verbesserte Information über aktuelle Kulturprojekte und -veranstaltungen, einen Dienstleistungs-Service für ein breites Publikum, Kulturveranstalter und Kulturschaffende sowie einen verbesserten Meinungsaustausch zwischen Kulturschaffenden, Publikum, Kulturkritikern und Kulturförderern ermöglichen. Ziel ist, die Aufmerksamkeit auf das kulturelle Leben zu erhöhen. Das Online-Magazin ergänzt die kulturelle Berichterstattung in den Zeitungen. Schwerpunkte sind ein Blog von Kulturschaffenden, Kulturgespräche und die Einbindung von Art-TV und eigenen Videobeiträgen.

Verwaltungsunabhängige Trägerschaft

Thurgaukultur.ch ist ein gemeinsames Projekt von Kulturamt und Kulturstiftung des Kantons Thurgau. Als verwaltungsunabhängige Trägerschaft des Projektes wurde die Thurgau Kultur AG gegründet. Verwaltungsratspräsident ist Humbert Entress, Stiftungspräsident der Kulturstiftung des Kantons Thurgau, als Verwaltungsrat amtet René Munz, Leiter des Kulturamtes. Geschäftsleiter ist Thomas Epple, Bischofszell. Agenda und Magazin werden von Kathrin Spycher und Martin Preisser betreut. Geschäftsleitung und Redaktion machen insgesamt 110 Stellenprozente aus.

Betriebskosten
Die Betriebskosten werden mit jährlich ca. 180 000 Franken veranschlagt. Davon tragen der Kanton und die Kulturstiftung einen grösseren Anteil, weitere Stiftungen und Sponsoren wie die Thurgauer Kantonalbank haben in Aussicht gestellt, sich während drei Jahren mit namhaften Beiträgen zu beteiligen. Ausserdem sollen mit Werbung für geeignete Firmen oder Kulturveranstaltungen sowie mit besonderen Dienstleistungen des Kulturportals, die nicht zum Grundangebot gehören, Einnahmen erzielt werden können.

Thurgau / 12.05.2009 - 14:01:49
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