Neue Philosophie gesetzlich verankert

St. Gallen. Am 17. Mai 2009 stimmt das St.Galler Stimmvolk über die Totalrevision des Wasserbaugesetzes ab. Die Regierung empfiehlt die Vorlage gutzuheissen.

Wasser ist Leben. Zum Glück verfügt die Schweiz über genügend Wasser. Niederschläge und Grundwasser, aber auch Flüsse und Bäche sind in grosser Zahl vorhanden. Allein im Kanton St.Gallen gibt es 8500 Kilometer Fliessgewässer mit wertvollen Uferlandschaften. Sie sind Lebensraum und Nahrungsquelle für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Gewässer zu pflegen und zu schützen ist wichtig für den Erhalt der Artenvielfalt.
Wasser kann aber auch zur Gefahr werden.

Überschwemmungen und Rutschungen können Lebewesen und Siedlungsräume bedrohen, viel Leid und grosse Schäden mit enormen Kostenfolgen auslösen. Um diese Szenarien künftig zu verhindern, braucht der Kanton St.Gallen ein neues Wasserbaugesetz.

Private werden entlastet

Im neuen Gesetz sind die Verantwortlichkeiten zwischen den Partnern durch die Einteilung der Gewässer in drei Klassen neu geregelt. Die kantonalen Gewässer, wie zum Beispiel die Linth oder die Sitter, bergen ein hohes Gefährdungspotential. Die Kosten für den Wasserbau trägt hier ausschliesslich die öffentliche Hand. In die Gemeindeklasse gehören alle Gewässer mit mittlerem Gefährdungspotential. Der Kostenteiler bei allfälligen baulichen Massnahmen sieht hier vor, dass mindestens die Hälfte von der öffentlichen Hand und der Rest von den Anstössern übernommen werden. Bei den übrigen Gewässern ist der regelmässige, aber geringe Unterhalt unverändert von den Privaten zu tragen.

Wasserbau mit neuer Philosophie
Eine neue, ökonomisch und ökologisch sinnvolle Denkhaltung des Wasserbaus ist im neuen Gesetz ebenfalls verankert: Statt Gewässer zu verbauen und zu korrigieren sind Gefährdungen in erster Linie durch konsequenten Unterhalt zu vermeiden. In zweiter Linie werden durch die Raumplanung notwendige Überflutungsräume freigehalten.

Dadurch können Siedlungsgebiete oder wichtige Infrastrukturanlagen besser geschützt werden. Entsteht in einem Notentlastungsraum ein finanzieller Schaden, verpflichtet sich der Kanton St.Gallen schweizweit als erster Kanton, diesen zu übernehmen. Erst in dritter Linie sind bauliche Massnahmen vorgesehen. Diese Prioritätenordnung im neuen Gesetz ist ökologisch und ökonomisch sinnvoll.

Renaturierungen dank kantonaler Unterstützung
Im geltenden Wasserbaugesetz von 1969 leistet der Kanton nur an jene Gewässerausbauprojekte Beiträge, die dem Hochwasser- und dem Erosionsschutz dienen. Renaturierungen von Gewässern, die zwar ökologisch von erheblichem Interesse sind, aber aus Gründen des Hochwasser- oder Erosionsschutzes nicht erforderlich sind, sind bisher nicht gefördert worden. Dies wird sich mit dem neuen Wasserbaugesetz ändern.

Da Renaturierungen überwiegend im öffentlichen Interesse stehen entfällt die Beitragspflicht der Grundstückeigentümer bei Renaturierungsprojekten an den Gemeindegewässern. Bei den übrigen Gewässern kann die politische Gemeinde Beiträge an Projekte zusichern.

Zu den Renaturierungen gehören umfassende Massnahmen zur ökologischen Aufwertung des Gewässerlebensraumes bis zur Aufweitung des Gewässerraumes. Vielfach sind es kleinere Anpassungen, welche die Funktionsfähigkeit des Gewässers verbessern. So zum Beispiel die Sanierung von künstlichen Schwellen oder die Einbringung von Totholz oder Steinen.

Mit einem Ja am 17. Mai 2009 stimmt das St.Galler Stimmvolk einem sicheren, ökologischen, nachhaltigen, wirtschaftlichen, solidarischen, verantwortungsvollen, gerechten und sinnvollen Wasserbaugesetz zu.

St.Gallen / 27.04.2009 - 11:16:34
Exit mobile version