Neue Indexierung der Mietwerte
Der Regierungsrat hat der Indexierung der Mietwerte für das Kalenderjahr 2008 zugestimmt. Die Indexierung des Mietwertes dient der Ermittlung des steuerbaren Eigenmietwertes.
Der Mietwert von selbst genutztem Wohneigentum ist als Einkunft steuerbar. Dieser sogenannte Eigenmietwert wird auf Grund der ortsüblichen Verhältnisse und der tatsächlichen Nutzung festgelegt. Grundlage für die Bewertung des Mietwertes ist der von der Schätzungskommission ermittelte Liegenschaftenwert. Diese Schätzungen werden in der Regel alle zehn Jahre durchgeführt. Mietwertveränderungen seit der letzten Neuschätzung können daher nicht berücksichtigt werden. Das Bundesgericht verlangt aber eine Regelung, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte erlaubt.
Der Thurgau hat ein Referenzsystem entwickelt, durch dessen Fortschreibung sich Indexwerte errechnen lassen, die bei Schwankungen der Marktwerte eine Anpassung der Eigenmietwerte sicherstellen. Ab der Steuerperiode 2007 werden die per 30. September erhobenen Referenzwerte herangezogen. Damit bilden im Jahr 2008 die Marktmietveränderungen vom 1. Oktober 2007 bis zum 30. September 2008 die Grundlage. Gegenüber dem Vorjahr steigen die Indexwerte 2008 für die Schätzungsjahre 1993 bis und mit 2006 um 3.1 bis maximal 3.6 Indexpunkte; für das Schätzungsjahr 2007 resultiert eine minimale Erhöhung von 0.6 Indexpunkten
Die Mietwerte werden für das Kalenderjahr 2008 wie folgt indexiert:
Schätzungsjahr Index*
1993 bis und mit 1996 94.4
1997 100.6
1998 105.5
1999 111.0
2000 112.1
2001 112.7
2002 113.3
2003 114.5
2004 111.3
2005 108.0
2006 104.2
2007 100.6
2008 100.0
* Umrechnungsfaktor in Prozent für das Steuerjahr 2008
Wurde eine Liegenschaft im Jahr 1997 mit einem Mietwert von 10 000 Franken geschätzt, beträgt der aktuelle Mietwert 2008 10 060 Franken, der steuerbare Eigenmietwert zu 60 Prozent 6 036 Franken.



























