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Neue Fallentschädigung für Gemeindesteuerämter

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern vom 10. November 1992 angepasst.

Für die selbständige Veranlagung natürlicher Personen erhielten die Gemeinden bisher eine Fallentschädigung von 8 Franken sowie 3 Franken für jeden elektronisch verifizierten Fall pro Steuerperiode. Auf den 1. Januar 2008 konnte die elektronische Verifikation dank weiterem Ausbau des Regelwerkes aufgehoben werden.

Hingegen nimmt die zeitliche Beanspruchung wegen der Komplexität zu, je höher der Anteil der von der Gemeinde selbst veranlagten Fälle liegt. Mit einem neuen abgestuften Entschädigungsmodell werden die Mehrleistungen der Gemeindesteuerämter abgegolten: Für die ersten 10 Prozent der Steuerpflichtigen erhalten sie 8 Franken je Fall, für die nächsten 10 Prozent 13 Franken und für einen Anteil über 20 Prozent der Steuerpflichtigen 17 Franken je Fall.

Die Neuregelung tritt rückwirkend per 1. Januar 2008 in Kraft.

ThurgauThurgau / 15.05.2008 - 09:10:00