Neue Broschüre: «Solaranlagen richtig gut»
TG. Beim Bau von Solaranlagen an oder auf Gebäuden stellen sich immer wieder rechtliche und gestalterische Fragen, insbesondere im denkmalpflegerischen Umfeld.
Die Departemente für Bau und Umwelt sowie für Inneres und Volkswirtschaft haben daher gemeinsam eine Richtlinie erarbeitet, welche den Behörden und Bauwilligen den Weg durch die Bewilligungsverfahren erleichtern soll und gleichzeitig wertvolle Hinweise für die Gestaltung enthält. Die Richtlinie wird im August unter dem Titel «Solaranlagen richtig gut» als Broschüre erscheinen.
Für die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz stellen Kanton und Bund jährlich beträchtliche Mittel zur Verfügung. In diesem Zusammenhang spielen Solaranlagen eine wichtige Rolle. Neben den finanziellen Anreizen gehört für die Bauherrschaft aber auch ein rasches und unkompliziertes baurechtliches Bewilligungsverfahren zu den Erfolgsfaktoren. Der Bund hat dies erkannt und die Erstellung solcher Anlagen durch den neuen Artikel 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung bewilligungsrechtlich privilegiert. Die Behörden müssen Solaranlagen an und auf Gebäuden bewilligen, wenn sie sorgfältig in die Fassaden oder die Dachflächen integriert werden und keine «Natur- und Kulturdenkmäler von nationaler oder kantonaler Bedeutung» beeinträchtigt werden.
Für den weitaus grössten Teil der Gebäude im Thurgau ist damit die Erlangung einer Baubewilligung für die Erstellung von Solaranlagen unproblematisch, zumal das Bundesrecht allen kantonalen und kommunalen Bestimmungen vorgeht. Für Bauwillige und Behörden ergeben sich aus dem neuen Recht aber dennoch einige Abgrenzungsfragen wie, was heisst «sorgfältig integriert», was sind «Kultur- und Naturdenkmäler von nationaler und kantonaler Bedeutung» oder wie läuft das Bewilligungsverfahren?
Die demnächst vorliegende Richtlinie soll eine Hilfestellung bei der Beantwortung dieser Fragen bieten. Sie enthält Beispiele für vorbildlich eingepasste Solaranlagen und weist den Weg durch die Verfahren. Wo es zwischen energiepolitischen Anliegen und Aspekten des Natur- und Heimatschutzes abzuwägen gilt, werden grundsätzliche Abgrenzungen vorgenommen und für Einzelfragen erfolgt eine gemeinsame Beurteilung durch eine eigens dafür eingesetzte Fachkommission des Kantons. Das Ziel ist klar: Wo immer möglich sollen Solaranlagen rasch und unkompliziert realisiert werden können und wo Konflikte auftreten, soll nach Lösungen gesucht und schnell entschieden werden.



























