
Neue Beschlüsse
Frauenfeld. Das Thurgauer Familienzulagen-Gesetz und Wahlgesetz wurde angepasst. Die neuen Gesetze wurden ohne Gegenstimmen beschlossen.
Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch ohne Gegenstimmen sowohl das Gesetz über die Familienzulagen angenommen als auch das Wahlgesetz geändert. Bei den Familienzulagen wurden die Bundesregelungen festgeschrieben.
Im geänderten Wahlgesetz ist jetzt klar geregelt, dass gewählte Grossratsmitglieder ihr Mandat auch dann behalten können, wenn sie während der Legislaturperiode von einem Bezirk in einen anderen umziehen.
Mit dem Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes bekommen auch Nichterwerbstätige und Teilzeitbeschäftigte künftig Familienzulagen. Die auf Bundesebene beschlossenen Kinder- und Ausbildungszulagen von 200 beziehungsweise 150 Franken werden im Thurgau bereits heute bezahlt.
Die Neuregelungen verursachen dem Kanton als Arbeitgeber Mehrkosten von rund sechs Millionen Franken. Für die übrigen Arbeitgeber fallen Zusatzkosten von elf Millionen Franken an.